[echo] Kunstschaffende und SGB II (Harz IV) - eine praktische Hinterfragung

Frank Raendchen frank at raendchen.de
Tue Dec 5 11:10:05 CET 2006


Guten Tag,

folgend findet ihr (sie) meinen ersten Entwurf einer Gliederung für
meine Abschlußarbeit in Arbeitsmarktrecht.

Bitte ergänzt meine Fragestellung um die Punkte, welche euch (ihnen)
sinnvoll erscheinen, noch detailierter "beleuchtet" zu werden.
Danke für eure (ihre) Mitarbeit...

MfG
Frank Raendchen

atelier.frank(at)raendchen.de
T. +49 40 48 40 34 29

 

P.S.

Google greift auch auf die Echoseite(n) zu (damit allseits freie Infos
z.B. über E-Mailadressen der NachrichtenabsenderInnen)

siehe z.B.: soundwarez.org/pipermail/echo/2005-January/001012.html

 

+++++++++++++++++++++++++

Entwurf einer möglichen Gliederung:
 
 
Thema: Kunstschaffende und SGB II - eine praktische Hinterfragung

1.    Einleitung
2.    Strukturmerkmale der Bildenden KünstlerInnenberufe in Deutschland
 
3.      Definitionen im deutschen Arbeitsförderungsrecht
3.1    Der Anspruch auf Unterstützung (Geschichtlicher Abriss)
3.2    Grundsicherung für Arbeitssuchende
3.2.1 Arbeitssuche von Kunstschaffenden
3.2.2 Voll- und Teilerwerbstätigkeit von Kunstschaffenden
3.2.3 Der Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II
 
4.    Annahme von vermittelter Tätigkeit, als Voraussetzung des
Grundsicherungsanspruches
        für Kunstschaffende (Pro und Kontra)
4.1  Der Grundsicherungsanspruch für Kunstschaffende in der aktuellen
Rechtssprechung
4.2  Ateliermiete als Bestandteil der Grundsicherung ?
4.3  Kunst und mögliche Liebhaberei (bei Aufnahme einer vermittelten
Tätigkeit)

5.    Ehrenamt und SGB II

6.    Fazit

7.    Quellenangabe

++++++

Kommentar meinerseits:
.... Da ich schon immer gern praktisch gearbeitet habe, würde ich nun
die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II und die 
praxisnahen Auslegungen (Pro und Kontra in den Kulturberufen) beleuchten
und der interessierten Künstlerschaft + den ARGEs (vormals Sozialämter)
zur Verfügung stellen wollen.
 
Ich selbst stehe auf dem Standpunkt, dass - nach dem
Gleichbehandlungsgrundsatz - eine Sonderstellung der Kulturberufe 
kritisch und diskussionswürdig ist. 

Auf der einen Seite bin ich selbst Kunstschaffender, auf der anderen
Seite, war ich gerade 6 Monate Pflichtpraktikant im 
Angestelltenverhältnis und dort tgl. 10 h vor Ort.

Zudem besitze ich auch nach 10 Jahren noch, den Anspruch von meiner
Kunst leben zu wollen.


weitere Infos unter: raendchen.de/arbeitsplatz_bildende_kunst.htm
 
--
aktuelle Ausstellung:
...für Rostock
Thomas Eichholz und Frank Raendchen in der Städt. Galerie Rostock
noch bis 06.01.2007
Städt. Galerie Rostock, Alter Markt 19, D - 18 055 Rostock
Tel.:  +49 381 49770-0, Di - Fr 10 - 17:30, Sa 9:30 - 15:30
Eintritt: frei

 




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