[echo] Urheberrecht: Wer A sagt, muss auch B sagen
Barbara Lang
barbara-lang at nexgo.de
Wed Nov 8 11:00:18 CET 2006
Pressemitteilung
Wer A zur Privatkopie sagt, muss auch B zur angemessenen Vergütung sagen
Urheberecht: Deutscher Kulturrat fordert Abgeordnete des Deutschen
Bundestags auf, Gesetzesentwurf zum Urheberrecht in der
Informationsgesellschaft zu ändern
Berlin, den 07.11.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der
Bundeskulturverbände, fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf,
die geplanten Regelungen zur Pauschalvergütung im vorliegenden Entwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft grundlegend zu überarbeiten. Der Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestags beginnt morgen Mittwoch, den 08.11.2006 mit den
Anhörungen zu diesem wichtigen Gesetzgebungsverfahren. Am Montag, den
20.11.2006 findet der zweite öffentliche Anhörung statt.
Die im Deutschen Kulturrat zusammengeschlossenen Verbände der Künstler, der
Kultureinrichtungen und der Kulturvereine begrüßen, dass der Gesetzgeber
nach wie vor an der Privatkopie festhält. Für den Deutschen Kulturrat folgt
aus der privaten Vervielfältigung zwingend, dass die Künstler und
Publizisten eine angemessene Vergütung für diese Vervielfältigungen
erhalten.
Im genannten Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums wird jedoch diese
angemessene Vergütung der Künstler und Publizisten in ihr Gegenteil verkehrt
und die Geräteindustrie, das heißt die Hersteller von Computern, Druckern
und Speichermedien, begünstigt.
Künftig soll die Abgabe, die auf alle Speichermedien wie z.B. Computer
gezahlt werden muss, auf maximal 5% des Gerätepreises festgelegt werden.
D.h. nicht mehr die angemessene Vergütung der Urheber steht im Mittelpunkt
sondern die Marktchancen der Geräteindustrie. Darüber hinaus muss nach dem
Willen des Gesetzgebers künftig erst einmal bewiesen werden, dass ein Gerät
in nennenswertem Umfang zum Anfertigen urheberrechtlich relevanter Inhalte
genutzt wird. Dieser nennenswerte Umfang muss durch repräsentative Studien
nachgewiesen werden. Diese Regelung könnte im schlimmsten Fall dazu führen,
dass die Geräteindustrie und die Verwertungsgesellschaften, als Treuhänder
der Künstler und Publizisten, jeweils Gutachten erstellen und in jahrelangen
Rechtsstreiten klären müssen, ob ein Gerät zur nennenswerten
Vervielfältigung urheberrechtlich relevanter Inhalte genutzt wird oder
nicht. So lange müssten die Urheber auf die ihnen zustehende Vergütung
warten. Überdies dürfen die Verbrauchsmaterialien nicht mit einer
Vergütungsabgabe belegt, obwohl allgemein bekannt ist, dass zum Beispiel
Drucker äußerst preisgünstig sind und der eigentliche Gewinn mit den
Verbrauchsmaterialen Druckerpatronen" erwirtschaftet wird.
Der Deutsche Kulturrat fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags
auf, den Gesetzesentwurf so zu ändern, dass wieder die Urheber und nicht die
Geräteindustrie im Mittelpunkt des Urheberrechts stehen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: Es
ist richtig, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte für private Zwecke
kopiert werden dürfen. Genauso selbstverständlich muss aber dann auch eine
angemessene Vergütung der Schöpfer dieser Inhalte sein. Die Abgeordneten des
Deutschen Bundestags haben nun die Gelegenheit, wieder diejenigen in den
Mittelpunkt des Urheberrechts zu rücken, für die das Urheberrecht da ist,
nämlich die Künstler und Publizisten. Sie leben vom Verkauf und der Nutzung
ihrer geistigen Werke. Wer A zur Privatkopie sagt, muss auch B zur
angemessenen Vergütung sagen. Der jetzige Gesetzesentwurf begünstigt
einseitig die Geräteindustrie und geht zu Lasten der Künstler und
Publizisten."
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