[echo] KSK-Abgabepflicht
Kniess, Katharina
k.kniess at tipp-presse.de
Thu Nov 16 11:18:34 CET 2006
KSK-Abgabepflicht: Die häufigsten Irrtümer und Gerüchte
Alle (Bandleader, Verleger, Redaktionsbüros, Einzelunternehmer, Firmen, Vereine, städt/staatl. Einrichtungen, eben alle), die Honorare für künstlerische Arbeit bezahlen,
müssen auch KSK-Abgabe bezahlen.
Ab nächstem Jahr wird verstärkt geprüft werden, ob der KSK-Abgabepflicht nachgekommen wird. Der Gesetzgeber hat für Nicht-Wissende bzw. Nicht-Wollende eine Geldstrafe von bis zu 5.000 € festgelegt, das aber ab nächsten Jahr auf sagenhafte 50.000 € erhöht werden soll.
Der spezialisierte RA Andri Jürgensen informiert in Seminaren zu diesem Thema - u.a. klärt er darüber auf, was Sie zu erwarten haben, wenn Sie zum ersten Mal mit der KSK-Abgabepflicht konfrontiert werden oder sich einarbeiten möchten.
I. Funktionsweise der KSK
II. Die häufigsten Irrtümer und Gerüchte
III. Welche Entgelte müssen der KSK gemeldet werden?
IV. Das Verfahren vor der KSK
V. GmbH-Geschäftsführer
13.2.2007 Hamburg: Sofitel Am Alten Wall
20.2.2007 Berlin: The Westin Grand
27.2.2007 Kiel: Kanzleiräume
6.3.2007 Köln: Sofitel am Dom
8.3.2007 München: Hotel Palace
jeweils 9:00 bis 12:00 Uhr
Info unter http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/seminare.html
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