[echo] KSK-Abgabepflicht

Kniess, Katharina k.kniess at tipp-presse.de
Thu Nov 16 11:19:42 CET 2006


KSK-Abgabepflicht: Die häufigsten Irrtümer und Gerüchte

Alle (Bandleader, Verleger, Redaktionsbüros, Einzelunternehmer, Firmen, Vereine, städt/staatl. Einrichtungen, eben alle), die Honorare für künstlerische Arbeit bezahlen, 
müssen auch KSK-Abgabe bezahlen. 

Ab nächstem Jahr wird verstärkt geprüft werden, ob der KSK-Abgabepflicht nachgekommen wird. Der Gesetzgeber hat für Nicht-Wissende bzw. Nicht-Wollende eine Geldstrafe von bis zu 5.000 € festgelegt, das aber ab nächsten Jahr auf sagenhafte 50.000 € erhöht werden soll.

Der spezialisierte RA Andri Jürgensen informiert in Seminaren zu diesem Thema - u.a. klärt er darüber auf, was Sie zu erwarten haben, wenn Sie zum ersten Mal mit der KSK-Abgabepflicht konfrontiert werden oder sich einarbeiten möchten.

I. Funktionsweise der KSK

II. Die häufigsten Irrtümer und Gerüchte

III. Welche Entgelte müssen der KSK gemeldet werden?

IV. Das Verfahren vor der KSK

V. GmbH-Geschäftsführer

13.2.2007         Hamburg: Sofitel Am Alten Wall

20.2.2007         Berlin: The Westin Grand

27.2.2007         Kiel: Kanzleiräume 

6.3.2007           Köln: Sofitel am Dom

8.3.2007           München: Hotel Palace

jeweils 9:00 bis 12:00 Uhr

Info unter http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/seminare.html


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