[echo] bibliotheksnutzung unter terrorismusverdacht

Wanda Wieczorek wanda.wieczorek at glizz.net
Mon Aug 13 15:50:39 CEST 2007


schon gelesen?
ab jetzt: generalverdacht für jede/n, der/die zugang zu einer  
bibliothek hat - oder zu einem atelier?

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taz
08.08.2007

Grüne laden Andrej H. zur Klausur
Der unter Terrorismusverdacht stehende Soziologe soll zum Thema  
Wohnungspolitik sprechen. Sein Institutsleiter Hartmut Häußermann  
spricht unterdessen von einem "unglaublichen Konstrukt".
VON UWE RADA

Die Festnahme des Stadtsoziologen Andrej H. wegen des Verdachts der  
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschäftigt auch  
die Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus. Der Grünen- 
Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann, der die Beschuldigungen bereits  
als nicht haltbar kritisiert hatte, kündigte gegenüber der taz an,  
Andrej H. auf die Fraktionsklausur zum Thema Wohnungspolitik  
einzuladen. "Das Einladungsschreiben an H. sowie ein Schreiben an die  
Bundesanwaltschaft gehen heute raus", so Ratzmann am Dienstag.
Als Grund für die Einladung nannte Ratzmann H.s Forschungsprojekt zur  
Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände an der Humboldt- 
Universität. "Das ist ein wichtiges Thema unserer Klausurtagung",  
sagte der grüne Fraktionsvorsitzende. Die Klausur findet am 30.  
August und am 1. September statt. Ratzmann geht davon aus, "dass der  
Haftbefehl bis zu diesem Datum wieder aufgehoben ist".
Wie berichtet beschuldigt die Bundesanwaltschaft H. der  
Mitgliedschaft der "militanten gruppe" (mg). Indizien dafür seien  
eine Ähnlichkeit von Texten von H. und Bekennerschreiben der mg sowie  
zwei angeblich konspirative Treffen mit Florian L. L. war letzte  
Woche zusammen mit zwei anderen Berlinern bei einem versuchten  
Brandanschlag auf Bundeswehrautos in Brandenburg (Havel) festgenommen  
worden. Die drei wurden ebenfalls wegen Verdachts der Mitgliedschaft  
in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129 a festgenommen.
Auch für die Linkspartei im Abgeordnetenhaus sind die Vorwürfe gegen  
H. "grotesk" und "in höchstem Maße spekulativ". "Wissenschaftliche  
Texte () sowie zwei angeblich konspirative Treffen werden in  
abenteuerlicher Weise zu Verdachtsmomenten hochstilisiert, mit denen  
der Tatvorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen  
Vereinigung begründet wird", sagt Fraktionschefin Carola Bluhm.  
"Jahrelange Misserfolge bei den Ermittlungen", so Bluhm, "setzen  
offenbar rechtstaatliche Grundsätze außer Kraft." Dies bestätige die  
Linkspartei in ihrer Forderung nach Abschaffung des Paragrafen 129 a.
Unterdessen hat sich nach seiner Rückkehr von einem  
Auslandsaufenthalt auch H.s Institutsleiter Hartmut Häußermann zu  
Wort gemeldet. "Das ist völlig absurd", sagte Häußermann. "Wie kann  
man Leute, die lesen und schreiben können, verdächtigen, Terroristen  
in die Hände zu arbeiten?" Häußermann, der an der Humboldt- 
Universität ebenfalls zu "Gentrification", der Aufwertung von  
Wohnquartieren, arbeitet, sprach von einem "unglaublichen Konstrukt":  
"Wenn das Schule macht, muss sich jeder Wissenschaftler bedroht fühlen."
Die Anwältin von H. verlangt eine Überprüfung des Haftbefehls.  
Spätestens in zwei Wochen muss der Ermittlungsrichter am  
Bundesgerichtshof den Haftbefehl bestätigen oder aufheben.

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Weitere Artikel in der taz
3.8.2007: Forschen ist strafbar
http://www.taz.de/index.php?id=deutschland-artikel&art=2668&no_cache=1
3.8.2007: "Wissenschaftler müssen jetzt aufpassen"
http://www.taz.de/index.php?id=820&art=2706&no_cache=1
10.8.2007: Zwei, die bleiben wollten
http://www.taz.de/index.php?id=820&art=2975&no_cache=1

Frankfurter Rundschau
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/? 
em_cnt=1186572&sid=ddb4b5a317baaa6fb6df5433fe757821

Die Zeit
http://www.zeit.de/online/2007/32/militante-gruppe-haftbefehle

FAZ
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/ 
Doc~E7FDBDA26FAB14178ACF27254BF308134~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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02.08.2007

RA Wolfgang Kaleck RAin Christina Clemm
Immanuelkirchstraße 3-4 Yorckstraße 80
10405 Berlin 10965 Berlin
Tel. 030- 44679212 Tel. 030- 25293336

RA Thomas Herzog RAin Martina Arndt
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10961 Berlin 10965 Berlin
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Presseerklärung der Verteidigung
in den aktuellen § 129a-Verfahren („militant(e) gruppe (mg)“)

In einem seit 2006 von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren  
wegen Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB  
wurden in der Nacht
30./31.07.2007 drei der von uns verteidigten Beschuldigten wegen des  
Vorwurfes
festgenommen, versucht zu haben, mindestens drei Lastkraftwagen der  
Bundeswehr auf
dem Gelände der Firma MAN in Brandenburg in Brand zu setzen. Die drei  
Beschuldigten
waren in der Tatnacht von der Polizei observiert worden. Am  
31.07.2007 fanden bei vier
weiteren Berliner Beschuldigten Hausdurchsuchungen statt, anlässlich  
derer ein weiterer
Beschuldigter festgenommen wurde. Der Ermittlungsrichter beim  
Bundesgerichtshof erließ
am 01.08.2007 Haftbefehle gegen die drei in Brandenburg sowie den in  
Berlin
Festgenommenen.

Die aktuellen Verfahren, insbesondere die Begründung der Haftbefehle  
belegen einmal
mehr, wie die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland die Terrorismus-
Ausnahmegesetzgebung gegen bestimmte Straftatverdächtige und  
Bevölkerungsteile
einsetzen, nämlich unverhältnismäßig und ohne rechtstaatliche  
Skrupel. Im aktuellen Fall
wäre in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen die drei in  
Brandenburg Festgenommenen
der Tatvorwurf der versuchten Brandstiftung gem. § 306 StGB erhoben  
worden. Die
unbestraften und in geordneten sozialen Verhältnissen lebenden  
Beschuldigten wären
aufgrund fehlender Fluchtgefahr nicht in Untersuchungshaft genommen  
worden. Verfehlt
erscheint schon, das versuchte In-Brand-Setzen von drei Autos unter  
Ausschluss einer
Personengefährdung als Terrorismus zu bezeichnen. Immerhin setzt  
selbst der weite
Straftatbestand des § 129a StGB voraus, dass die Straftaten bestimmt  
sind, „durch die Art
ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine  
internationale Organisation
erheblich zu schädigen“.

Die Verteidigung ist aber vor allem über die in den Haftbefehlen  
ausgeführte Annahme, die
sieben Beschuldigten hätten in einer terroristischen Vereinigung  
agiert, empört.
Bezüglich eines der drei in Brandenburg Festgenommenen heißt es, dass  
obwohl „keine
polizeilichen Erkenntnisse vorliegen“, dies der „Annahme des  
Verdachts der Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung nicht entgegen“ stehe. Wie sich  
vielmehr „aus den
Schriften der militante(n) Gruppe(mg)“ ergäbe, entspräche dies „damit  
vielmehr genau den
Anforderungen, die diese Vereinigung an ihre Mitglieder stellt.“ Wie  
beliebig diese
Begründung ist, wird dadurch belegt, dass einem anderen Beschuldigten  
Erkenntnisse aus
einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren vorgehalten werden. Die
Ermittlungsbehörden gehen aufgrund der durchgeführten  
Überwachungsmaßnahmen davon
aus, dass es zu Kontakten zwischen einem der drei in Brandenburg und  
einem der in Berlin
Festgenommenen gekommen ist. Die einzigen beiden Treffen zwischen  
diesen Personen
sollen konspirativ vereinbart worden seien. Die Behörden haben  
keinerlei Erkenntnis
darüber, was bei den Treffen im Februar und am April 2007 überhaupt  
besprochen worden
sein soll. Es wird jedoch ein sehr weitgehender Schluss aus den  
angeblichen Treffen
gezogen:

„Dieses konspirative Verhalten zwischen H und L lässt sich nur  
dadurch erklären, dass auch
L in die terroristische Vereinigung „militante(n) Gruppe(mg)“ als  
Mitglied eingebunden ist und
die konspirativ vereinbarten Treffen im Zusammenhang damit standen.“
Diese zwei konspirativen Treffen sind in der Argumentation der  
Karlsruher Strafverfolger
nicht nur konstitutiv für den Terrorismusvorwurf, sondern die einzige  
Verbindung zwischen
den in Brandenburg Festgenommenen und den vier in Berlin lebenden  
weiteren
Beschuldigten. Die Verdachtsmomente gegen die vier weiteren Berliner  
sind an Absurdität
kaum zu überbieten. So heißt es u.a.:

- „Eine von dem Sozialwissenschaftlicher ... 1998 in der  
Zeitschrift .. veröffentlichte
wissenschaftliche Abhandlung enthält Schlagwörter und Phrasen, die in  
Texten der
„militante(n) Gruppe (mg)“ gleichfalls verwendet werden. Die  
Häufigkeit der
Übereinstimmung ist auffallend und nicht durch thematische  
Überschneidungen
erklärlich.“
- „Als promovierter Politologe ist er zum einen intellektuell in der  
Lage, die
anspruchsvollen Texte der „militante(n) Gruppe (mg)“ zu verfassen,  
zum anderen
stehen ihm als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur  
Verfügung,
die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der militanten  
Gruppe
erforderlichen Recherchen durchzuführen.“
- „Für eine Mitgliedschaft in der militanten Gruppe spricht ferner,  
dass .. im Juni 2005
in der Zeitschrift … in einem Artikel über einen 1972  
fehlgeschlagenen Anschlag der
terroristischen Vereinigung „RZ“, bei dem ein Hausmeister zu Tode  
kam, berichtete
und der selbe Anschlag in einem Text der militanten Gruppe vom  
Frühjahr 2005
thematisiert wurde.“
- „Als Promotionsstipendiat verfügt …, ebenso wie … über die  
intellektuellen und
sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen der vergleichsweise
anspruchsvollen Texte der militanten Gruppe erforderlich sind.“

Als weitere Indizien werden stereotyp vielfältige Kontakte eines  
Teils der Beschuldigten in die
militante linksextremistische Szene von Berlin behauptet. Einem der  
in Brandenburg
Festgenommenen wird darüber hinaus zur Last gelegt, dass er bis 1992  
in Berlin-
Reinickendorf aufgewachsen sei und daher über die guten  
Ortskenntnisse verfügt, die die im
Zeitraum 2001 bis heute verübten Anschläge der militanten Gruppe im  
Ortsteil Berlin-
Reinickendorf und im Wedding erforderlich machten.
Die Erhebung des Terrorismusvorwurfes gegen die sieben Beschuldigten  
in diesem neuen §
129a-Verfahren ist höchst spekulativ nicht haltbar. Die  
Haftentscheidungen gegen vier der
Beschuldigten sind skandalös. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft und  
des
Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof belegen einmal mehr, wie  
deutsche
Strafverfolgungsbehörden mit den Terrorismus-Sondergesetzen in  
unverhältnismäßiger und
rechtlich haltloser Weise gegen missliebige Tatverdächtige vorgehen.

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Wider die Kriminalisierung von WissenschaftStellungnahme der Sektion  
Stadt- und Regionalsoziologie in der Deutschen Gesellschaft für  
Soziologie zur Verhaftung des Stadtsoziologen Andrej H.

7.08.2007 (CH)

Pressemitteilung

Sektion Stadt- und Regionalsoziologie in der Deutschen Gesellschaft  
für Soziologie

Mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen  
Vereinigung nach § 129a StGB ist am 31. Juli ein geschätztes und  
anerkanntes Mitglied unserer Sektion verhaftet worden. Das  
Sprechergremium der Sektion Stadt- und Regionalsoziologie ist über  
die Begründung der Verhaftung entsetzt und verurteilt die Begründung  
des Haftbefehls. Dieser steht für eine Ausweitung der Terrorismus- 
Ausnahmegesetzgebung auf wissenschaftliche Stadtforschung.
Der Sprecherrat der Sektion Stadt- und Regionalsoziologie kritisiert  
insbesondere, dass die langjährige, anerkannte wissenschaftliche  
Tätigkeit von Andrej. H. als Begründung für den ergangenen Haftbefehl  
herangezogen wird:
Als Verdachtsmoment wird eine von Andrej H. im Jahr 1998  
veröffentliche wissenschaftliche Abhandlung angeführt. Diese enthalte  
Schlagwörter und Phrasen, die in Texten der "Militanten Gruppe" (mg)  
gleichfalls verwendet werden.
Zentral wird Andrej H., soweit bisher bekannt, zum Vorwurf gemacht,  
dass er Forschungen zur „Gentrification“ realisiert habe.  
„Gentrification“ ist seit mehr als 40 Jahren ein wichtiges  
Forschungsfeld der Stadtforschung. Dieser Vorwurf kriminalisiert die  
Vielzahl der Forscher, die seit Jahren in diesem Themenfeld arbeiten!
Als promovierter Soziologe sei Andrej H. zudem "intellektuell in der  
Lage, die anspruchsvollen Texte der Militanten Gruppe zu verfassen".
Mit dieser Begründung eines Haftbefehls, wird sozialwissenschaftliche  
Forschung nicht nur kriminalisiert, sondern unmittelbar dem  
Terrorismusverdacht ausgesetzt. Die bekannt gewordenen Begründungen  
aus dem Haftbefehl sind eine Beleidigung für wissenschaftlich Tätige  
und wenn sie als Indizien für die Mitgliedschaft in einer  
terroristischen Vereinigung gelten, wird „normale Stadtforschung“  
unter Generalverdacht gestellt.

Der Sprecherrat der Sektion Stadt- und Regionalsoziologie fordert von  
den Verantwortlichen, das Verfahren gegen Andrej H. sofort  
einzustellen, ihn auf freien Fuß zu setzen und zu einer  
rechtsstaatlichen Arbeitsweise zurückzukehren.

Für die Sektion Stadt- und Regionalsoziologie:
PD Dr. Christine Hannemann, Berlin, Sprecherin der Sektion
Prof. Dr. Herbert Schubert, Köln, 1. stellvertr. Sprecher
Prof. Dr. Andreas Pott, Osnabrück, 2. stellvertr. Sprecher

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Offener Brief

Am 1. August 2007 wurde Haftbefehl nach §129a gegen den sozial  
engagierten Berliner Soziologen Andrej H. erlassen. Vorausgegangen  
waren Hausdurchsuchungen bei ihm und drei weiteren wissenschaftlich  
Tätigen, denen die Bundesanwaltschaft die Mitgliedschaft in einer  
terroristischen Vereinigung namens „militante Gruppe“ unterstellt.  
Der Antrag auf Untersuchungshaft erging gegen Andrej H., weil dieser  
zwei „konspirative“ Treffen mit einer Person gehabt haben soll, die  
bei einem versuchten Brandanschlag in Brandenburg (Havel) Ende Juli  
festgenommen wurde. Gegenwärtig gibt es weder genaue Erkenntnisse  
über die Inhalte der Treffen von Andrej H. mit dem mutmaßlichen  
Brandstifter, noch über die Mitgliedschaft desselben in der  
„militanten Gruppe“.

Die Art von Gewaltbefürwortung und –ausübung, wie sie von der  
„militanten Gruppe“ praktiziert wird, lehnen wir strikt ab. Zugleich  
verwahren wir uns entschieden gegen die Konstruktion der  
intellektuellen Mittäterschaft, wie sie von der Bundesanwaltschaft  
vorgenommen wird. Der Verdacht auf die Zugehörigkeit zu einer  
terroristischen Vereinigung wird nach Angaben der Rechtsvertreter von  
Andrej H. u.a. wie folgt begründet:
-       eine wissenschaftliche Abhandlung von Andrej H. enthalte  
„Schlagwörter und Phrasen“, die in Texten der „militanten Gruppe“  
gleichfalls verwendet werden (u.a. den in der Stadtforschung üblichen  
Begriff der „Gentrification“),
-       einem beschuldigten promovierten Politologen stünden „als  
Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die  
er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der militanten  
Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen“,
-       zwei weitere der wissenschaftlich Tätigen verfügten über die  
„intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das  
Verfassen der vergleichsweise anspruchsvollen Texte der militanten  
Gruppe erforderlich sind“.

Solche Argumente lassen jede wissenschaftliche Tätigkeit als  
potentiell kriminell erscheinen. Die Begründungen der  
Bundesanwaltschaft stellen eine direkte Bedrohung für alle dar, die  
kritische Wissenschaft, Publizistik und Kunst betreiben und für diese  
mit ihrem Namen in der Öffentlichkeit einstehen. Kritische Forschung,  
auch in Verbindung mit sozialem und politischem Engagement, darf  
nicht zum terroristischen Tatbestand erklärt werden.

Wir appellieren an die Bundesanwaltschaft, die implizite  
Unterstellung fallen zu lassen, die wissenschaftlichen Arbeiten von  
Andrej H. begründeten eine intellektuelle Mittäterschaft in einer  
terroristischen Vereinigung. Aus der wissenschaftlichen Arbeit von  
Andrej H. lassen sich unter keinen Umständen Rechtfertigungen für  
einen Haftbefehl herleiten. Eine solche Argumentation stellt eine  
fundamentale Bedrohung der Freiheit von Forschung und Lehre dar.  
Ebenso appellieren wir, die Ermittlungen gegen Andrej H. nach § 129a,  
mit denen sich besonders schwere Haftbedingungen und eine  
empfindliche Einschränkung der Verteidigung verbinden, unmittelbar  
einzustellen.

Hartmut Häußermann und Carsten Keller
Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt Universität Berlin




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