[echo] Arbeitslosengeld II: Auswirkungen auf die Künstler

Giulia Follina GFollina at t-online.de
Thu Feb 1 14:26:38 CET 2007


Liebe Kollegen und Interessierte!
Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, klicken Sie die unten  
stehende URL zur Petition und lesen Sie sich die Begründung durch.  
Danach entschliessen Sie sich solidarisch, gegen die entwürdigende  
Situation der Schauspieler in Deutschland, folgende Petition zu  
zeichnen.

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AUFRUF ZUR ZEICHNUNG

Die berühmte Praktikums-Petition ('Generation Praktikum'), die große
Wellen in Presse und Fernsehen geschlagen hat, hatte 47.000
Mitzeichner/innen. Wenn wir eine ähnliche Zahl erreichen, können
wir sicher sein, dass es auch um unser Thema eine öffentliche Diskussion
geben wird.

Der Kollege Uwe Michael Wiebking (Schauspieler aus Hamburg) hat beim
Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht:

'Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Auswirkungen der
Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Künstler
(Schauspieler, Sänger, Tänzer etc.) überprüft werden. Ferner sollen die
verschärften Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I seit
dem 01.01.2005 aufgehoben und die alte Rechtslage wieder in Kraft
gesetzt werden.'

Sie können diese Petition unterstützen, indem Sie auf

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/Bundestag/view_petition.asp? 
PetitionID=369

die Petition mitzeichnen. Außerdem gibt es dort ein Diskussionsforum, in
das man weitere Ideen, Kritik usw. eingeben kann.

"Ich bin zwar nicht der Meinung, dass es der Weisheit letzter Schluss  
ist, die Bemessungszeit auf drei Jahre zu verlängern, weil das wieder  
einen Rattenschwanz an Administration hinter sich her zieht: - Wer  
bestimmt, wer Künstler ist? - Was muss man ""einreichen"", um zu  
""beweisen, dass man Künstler ist? usw. Denn wer möchte nicht  
Anspruch auf die verlängerte Bemessungszeit haben... Aber ich  
unterstütze den ersten Teil der Petition! Ich finde, der Bundestag  
sollte sich damit auseinandersetzen, was er freiberuflichen  
Schauspielern zumutet, indem er ihnen auf der einen Seite den Stempel  
der Abhängigen Beschäftigung aufdrückt (sie also nicht in die KSK  
läßt), ihnen aber die Rechte der abhängig Beschäftigten nicht  
gewährt. Schauspieler müssen zwar in die  
Arbeitslosenversicherungskasse einzahlen, haben aber aufgrund der Art  
Ihrer Beschäftigung keinen Anspruch auf Leistungen. Das ist auch  
Sozial-Mißbrauch (und zwar von Amtes wegen) und muss dringend  
geändert werden." - Sören Fenner  [theaterjobs.de]

Giulia Follina
Bahrenfelder Str 322
22765 Hamburg
040 5113426
GFollina at t-online.de






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