[echo] HfbK: Was wir immer schon wissen wollten...
Barbara Lang
barbara-lang at nexgo.de
Sun Jul 1 17:08:11 CEST 2007
Freie und Hansestadt Hamburg / P r e s s e s t e l l e d e s S e n a t s
29. Juni 2007/bwf29
Kunsthochschule
Wissenschaftsbehörde appelliert an HfbKStudierende:
Treten Sie mit dem Präsidenten in einen konstruktiven Dialog"
Die Wissenschaftsbehörde appelliert an die Studierenden der Hochschule für
bildende Künste (HfbK), mit dem HfbK-Präsidenten Martin Köttering in einen
konstruktiven Dialog über die Verwendung der zusätzlichen Mittel aus
Studiengebühren zu treten. Studiengebühren sollen die Studienbedingungen
verbessern und damit den Studierenden zugute kommen. Welche zusätzlichen
Angebote und Maßnahmen an der HfbK sinnvoll und wünschenswert sind, wissen
die Hochschule und die Studierenden am besten. Deshalb appelliert die
Wissenschaftsbehörde an die Studierenden, mit dem HfbK-Präsidenten Martin
Köttering in einen konstruktiven Dialog über die Verwendung der Gebühren
einzutreten.
Denkbar wäre zum Beispiel, Studierende durch die Studiengebühren Exkursionen
zu ermöglichen, studentische Ausstellungen zu unterstützen oder studentische
Arbeitsräume wie Ateliers zusätzlich zu schaffen. An der Hochschule für
bildende Künste studieren insgesamt 735 Studierende, davon 163
Lehramt-Studierende im Bereich Kunst. Von den 572 Kunst-Studierenden an der
HfbK sind126 Studierende von der HfbK auf Grundlage des Hamburgischen
Hochschulgesetzes wegen Beurlaubung, aus sozialen Gründen oder wegen
besonderer Leistungen von der Zahlung der Studiengebühr befreit, über die
Befreiungsanträge von weiteren 51 Studierenden hat die HfbK noch zu
entscheiden. 105 HfbK-Studierende haben die Studiengebühr bezahlt.
290 Studierende haben die Studiengebühr nicht gezahlt. Dies entspricht rund
50 Prozent der an der HfbK immatrikulierten Kunst-Studierenden bzw. 40
Prozent der an der HfbK Studierenden inklusive Lehramt. Studierende unter 35
Jahren, die die Studiengebühr von 500 Euro pro Semester nicht aufbringen
können, haben in Hamburg den gesetzlich garantierten Anspruch auf ein
Studiendarlehen mit einkommensabhängiger Rückzahlung zu günstigen
Konditionen. Wer nach dem Studium wenig oder nichts verdient, braucht das
Darlehen auch nicht zurück zu zahlen, hier springt ein Ausfallfonds ein. Für
Alleinstehende liegt die Grenze bei 12.720 Euro Netto 2
Jahreseinkommen, Partner/innen und Kinder werden mit weiteren Freibeträgen
berücksichtigt. In den sieben Bundesländern, in denen Studiengebühren
erhoben werden, gibt es 12 Kunsthochschulen. Die Studiengebühren liegen dort
zwischen 300 und 500 Euro pro Semester; die einzige Ausnahme ist die
Kunstakademie Düsseldorf, die laut Website zur Zeit keine Studienbeiträge"
erhebt.
Für Rückfragen:Sabine Neumann Pressestelle der Behörde für Wissenschaft und
Forschung,
Tel. 040/428 63-2322, Fax 040/428 63-3722
E-Mail: pressestelle at bwf.hamburg.de
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