[echo] d12: streit um giraffe

cornelia sollfrank cornelia at snafu.de
Mon Jul 9 11:35:10 CEST 2007


taz, 05.07.2007


Streit um die Giraffe

Schon wieder die documenta-Giraffe: Jetzt ist sie Anlass für einen  
Urheberstreit. Eine Künstlerin behauptet, es war ihre Idee, das  
ausgestopfte Tier auszustellen. VON ILONA LEHNART

Nun, da sich auf dem Kasseler Friedrichsplatz die ersten Mohnblumen  
aus dem lehmigen Boden zum Regenhimmel recken, - dreißig wurden mit  
größter Gewissenhaftigkeit gezählt -, müssen selbst die Zweifler  
beschämt zugeben, dass die documenta 12 als "work in progress"  
verstanden werden will. Auch das gehört zu den Einsichten, die die  
Weltkunstschau den Kunstfreunden vermitteln will: dass sie keine  
Produktionsstätte ist, die Fertigprodukte fristgemäß zu liefern hat.  
Dass Zeit hier alles weniger ist als eine ökonomisch bestimmte  
Einheit. Denn nur der Mensch, der Zeit hat und sich spielerisch auf  
dem Feld der Kunst bewegt, ist wirklich frei. So oder so ähnlich  
äußerte sich jedenfalls Schiller. Und so oder ähnlich fasst diese  
documenta ihren Bildungsauftrag auf

Freilich werden die noblen Spielregeln gelegentlich von der groben  
Faktizität sehr weltlicher Dinge konterkariert. So kam es dieser Tage  
an einem unvorhergesehenen Nebenschauplatz, nämlich in einem  
Sitzungsraum des Kasseler Landgerichts, zu einem "Kunstgespräch" der  
anderen Art; zweifellos zu einer "kommunikativen Begegnung", die sich  
jedoch, anders als im Bildungsprogramm der documenta vorgesehen, auf  
Faktenwissen stützte, und zwar auf das der anwesenden Juristen, die  
in der Sache "Ayse Erkmen gegen Peter Friedl" ein salomonisches  
Urteil zu fällen hatten.

Es ging um die Giraffe "Brownie". Genauer gesagt, um das Recht der  
Urheberschaft an der Idee, "Brownie" in einem europäischen Museum  
auszustellen. Eine Idee, für die die türkische Künstlerin Ayse Erkmen  
das Erstgeburtsrecht reklamierte, habe sie doch schon im August 2004  
den Plan verfolgt, das deutsche Publikum mit "Brownies" Schicksal  
bekannt zu machen. Aufgrund der politischen Lage habe sich das  
Projekt seinerzeit nicht verwirklichen lassen. Plötzlich aber begegne  
sie "Brownie" auf der Kasseler Documenta. Wie das denn zu verstehen  
sei, wenn nicht als "Ideenklau"?

Zwar war die ausgestopfte Kronzeugin der Anklage nicht vorgeladen,  
aber zumindest in der Industrie grenzt Ideenklau an Geheimnisverrat.  
Und in der Kunst? Frau Erkmens Versuch, per einstweilige Verfügung  
die Entfernung der inkriminierten Giraffe aus der documenta-Halle zu  
erreichen, gab das Kasseler Landgericht nicht statt. Nach einem  
Bericht der in Kassel erscheinenden Hessischen Allgemeinen sah das  
Gericht es vielmehr als erwiesen an, dass die in Berlin und Istanbul  
tätige Künstlerin nicht "über die bloße Idee" hinausgegangen sei.

Interessant ist die Argumentation. Denn im Wesentlichen konzentrierte  
sich die Verhandlung auf die Frage, ob die Giraffe (für die ein  
Streitwert von hunderttausend Euro angesetzt wurde), überhaupt als  
"urheberrechtlich schutzfähig" zu gelten habe. Eine Frage, die in  
verwickelte kulturgeschichtliche, wenn nicht religiöse Dimensionen  
führte, inklusive der bekannten Unschärfen solcher Debatten. Das  
Kasseler Landgericht befand schließlich, der Moment des Entwurfs,  
also die "geistige Transferleistung", die Giraffe aus dem Zoo der  
Stadt Qualquila (Westjordanland) herauszulösen und in Kassel  
auszustellen, genieße keinen Urheberrechtsschutz. Prominente  
Unterstützung fand die urteilende Instanz bei dem Berliner  
Rechtsanwalt Peter Raue, den die documenta GmbH als Verteidiger  
berufen hatte. Ideen könne man nicht schützen, so dessen Plädoyer.  
Möglicherweise sei "Brownie" jetzt Kunst, rechtlich aber handele es  
sich um ein "Mahnmal für die geschundene Kreatur". Jeder Künstler  
könne woanders diese Idee erneut verwirklichen. Dann sei er zwar ein  
Epigone, aber das sei nicht verboten. Trotzdem könnte der Streitfall  
vor dem Oberlandesgericht seine Fortsetzung finden. 


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