[echo] d12: streit um giraffe
cornelia sollfrank
cornelia at snafu.de
Mon Jul 9 11:35:10 CEST 2007
taz, 05.07.2007
Streit um die Giraffe
Schon wieder die documenta-Giraffe: Jetzt ist sie Anlass für einen
Urheberstreit. Eine Künstlerin behauptet, es war ihre Idee, das
ausgestopfte Tier auszustellen. VON ILONA LEHNART
Nun, da sich auf dem Kasseler Friedrichsplatz die ersten Mohnblumen
aus dem lehmigen Boden zum Regenhimmel recken, - dreißig wurden mit
größter Gewissenhaftigkeit gezählt -, müssen selbst die Zweifler
beschämt zugeben, dass die documenta 12 als "work in progress"
verstanden werden will. Auch das gehört zu den Einsichten, die die
Weltkunstschau den Kunstfreunden vermitteln will: dass sie keine
Produktionsstätte ist, die Fertigprodukte fristgemäß zu liefern hat.
Dass Zeit hier alles weniger ist als eine ökonomisch bestimmte
Einheit. Denn nur der Mensch, der Zeit hat und sich spielerisch auf
dem Feld der Kunst bewegt, ist wirklich frei. So oder so ähnlich
äußerte sich jedenfalls Schiller. Und so oder ähnlich fasst diese
documenta ihren Bildungsauftrag auf
Freilich werden die noblen Spielregeln gelegentlich von der groben
Faktizität sehr weltlicher Dinge konterkariert. So kam es dieser Tage
an einem unvorhergesehenen Nebenschauplatz, nämlich in einem
Sitzungsraum des Kasseler Landgerichts, zu einem "Kunstgespräch" der
anderen Art; zweifellos zu einer "kommunikativen Begegnung", die sich
jedoch, anders als im Bildungsprogramm der documenta vorgesehen, auf
Faktenwissen stützte, und zwar auf das der anwesenden Juristen, die
in der Sache "Ayse Erkmen gegen Peter Friedl" ein salomonisches
Urteil zu fällen hatten.
Es ging um die Giraffe "Brownie". Genauer gesagt, um das Recht der
Urheberschaft an der Idee, "Brownie" in einem europäischen Museum
auszustellen. Eine Idee, für die die türkische Künstlerin Ayse Erkmen
das Erstgeburtsrecht reklamierte, habe sie doch schon im August 2004
den Plan verfolgt, das deutsche Publikum mit "Brownies" Schicksal
bekannt zu machen. Aufgrund der politischen Lage habe sich das
Projekt seinerzeit nicht verwirklichen lassen. Plötzlich aber begegne
sie "Brownie" auf der Kasseler Documenta. Wie das denn zu verstehen
sei, wenn nicht als "Ideenklau"?
Zwar war die ausgestopfte Kronzeugin der Anklage nicht vorgeladen,
aber zumindest in der Industrie grenzt Ideenklau an Geheimnisverrat.
Und in der Kunst? Frau Erkmens Versuch, per einstweilige Verfügung
die Entfernung der inkriminierten Giraffe aus der documenta-Halle zu
erreichen, gab das Kasseler Landgericht nicht statt. Nach einem
Bericht der in Kassel erscheinenden Hessischen Allgemeinen sah das
Gericht es vielmehr als erwiesen an, dass die in Berlin und Istanbul
tätige Künstlerin nicht "über die bloße Idee" hinausgegangen sei.
Interessant ist die Argumentation. Denn im Wesentlichen konzentrierte
sich die Verhandlung auf die Frage, ob die Giraffe (für die ein
Streitwert von hunderttausend Euro angesetzt wurde), überhaupt als
"urheberrechtlich schutzfähig" zu gelten habe. Eine Frage, die in
verwickelte kulturgeschichtliche, wenn nicht religiöse Dimensionen
führte, inklusive der bekannten Unschärfen solcher Debatten. Das
Kasseler Landgericht befand schließlich, der Moment des Entwurfs,
also die "geistige Transferleistung", die Giraffe aus dem Zoo der
Stadt Qualquila (Westjordanland) herauszulösen und in Kassel
auszustellen, genieße keinen Urheberrechtsschutz. Prominente
Unterstützung fand die urteilende Instanz bei dem Berliner
Rechtsanwalt Peter Raue, den die documenta GmbH als Verteidiger
berufen hatte. Ideen könne man nicht schützen, so dessen Plädoyer.
Möglicherweise sei "Brownie" jetzt Kunst, rechtlich aber handele es
sich um ein "Mahnmal für die geschundene Kreatur". Jeder Künstler
könne woanders diese Idee erneut verwirklichen. Dann sei er zwar ein
Epigone, aber das sei nicht verboten. Trotzdem könnte der Streitfall
vor dem Oberlandesgericht seine Fortsetzung finden.
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