[echo] UNESCO Konvention - Öffentliche Kulturförderung versus Liberalisierung

Barbara Lang barbara-lang at nexgo.de
Fri Mar 16 10:56:35 CET 2007


Pressemitteilung 
 
UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt tritt am 18. März in Kraft
Deutscher Kulturrat erfreut über rasche Ratifizierung, nationale Umsetzung
steht nun auf der Tagesordnung
 
Berlin, den 16.03.2007. Am kommenden Sonntag, den 18. März 2007 tritt das
UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen (Konvention Kulturelle Vielfalt) in Kraft. Seit der
Verabschiedung dieses Übereinkommens am 20. Oktober 2005 in Paris haben es
52 Staaten ratifiziert. Damit das Übereinkommen in Kraft tritt, war die
Ratifizierung durch 30 Staaten erforderlich. Deutschland hat das
Übereinkommen am 12. März 2007 ratifiziert.
 
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist
sehr erfreut über die schnelle Ratifizierung. Bereits die Erarbeitung der
Konvention Kulturelle Vielfalt erfolgte äußerst schnell. Zwischen dem
Beschluss der UNESCO, das Übereinkommen zu erarbeiten, im Oktober 2003 und
der Verabschiedung im Oktober 2005 lagen gerade einmal zwei Jahre. Dass
jetzt so viele Staaten so zügig die Konvention Kulturelle Vielfalt
ratifiziert haben, zeigt, dass sie auf breite Zustimmung in den
Mitgliedsstaaten der UNESCO trifft und dass zahlreiche Länder der starken
Ökonomisierung des Kulturbereiches etwas entgegen setzen wollen.
 
Das Übereinkommen zielt darauf ab, dass die Staaten finanzielle und
rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in
ihrem Land ergreifen können. Die öffentliche Kulturförderung erhält damit
eine grundlegende Bedeutung.
 
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die
Konvention Kulturelle Vielfalt trifft offensichtlich den Nerv der Zeit. Der
Kulturbereich wird als Rückzugsfläche von der weltweiten Ökonomisierung
gesehen. Die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird von vielen Staaten
für wichtiger erachtet als die Liberalisierung des Handels mit Kulturgütern
und -dienstleistungen. Kultur ist eben mehr als eine Handelsware. Kultur
transportiert Ideen und Werte. Nach dem internationalen Prozess der
Ratifizierung steht nun die nationale Umsetzung auf der Tagesordnung. Der
Deutsche Kulturrat wird eine Arbeitsgruppe einsetzen, die sich mit den
Auswirkungen der Konvention Kulturelle Vielfalt auf die nationale
Kulturpolitik befassen wird.“



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