[echo] [Kulturrat] Bürgerliches Engagement im Kulturbereich
Jens O. Brelle
kultur at brelle.de
Thu May 3 14:16:39 CEST 2007
Kulturrat----- Original Message -----
From: Kulturrat Newsletter
Sent: Thursday, May 03, 2007 2:13 PM
Subject: [Kulturrat] Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich soll
behindert werden
Pressemitteilung
Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich soll behindert werden
Deutschen Kulturrat fordert Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf, eine
Kulturverträglichkeitsprüfung durchzuführen
Berlin, den 03.05.2007
Nachdem der Bundesrat am 30.03.2007 zum Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" Stellung genommen hat, liegt
seit heute die Gegenäußerung der Bundesregierung vor.
Als sehr problematisch erachtet der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband
der Bundeskulturverbände, dass die Bundesregierung dem Vorschlag des
Bundesrates folgen will, die gemeinnützigen Zwecke im Bereich Kunst und
Kultur enger zu führen.
Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung war vorgesehen, wie bisher auch, als
gemeinnützigen Zweck "Förderung von Kunst und Kultur" aufzuführen. Der
Bundesrat schlug eine Engführung in "Förderung der Kunst und der Pflege und
der Erhaltung von Kulturwerten" vor. Diese Formulierung soll dann noch
weiter konkretisiert werden in:
"a) die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur,
der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von
kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen
Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen ein;
b) Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller
Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken,
Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen;"
Die Bundesregierung hat nun mitgeteilt, dass sie "keine grundlegenden
Bedenken gegen den Vorschlag" des Bundesrates hat.
Es besteht jetzt die Gefahr, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene
Definition der gemeinnützigen Zwecken im Kulturbereich am 10. Mai in erster
Lesung in den Deutschen Bundestag im Zuge der Reform des
Gemeinnützigkeitsrechtes eingebracht wird. Sollte die Definition des
Bundesrates Gesetzeskraft erlangen, können gemeinwohl- und
nicht-gewinnorientierte Kulturvereine, die nicht unter diese Definition
fallen, nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden. Diese Kulturvereine
verlieren dann Steuerbegünstigungen und das Recht, Spendenbescheinigungen
ausstellen zu dürfen. Dadurch wird das Bürgerschaftliche Engagement im
Kulturbereich nicht gefördert, sondern eindeutig behindert.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Ohne
Not haben die Länder eine Engführung des Kulturbegriffs bei der Reform des
Gemeinnützigkeitsrechtes gefordert und obwohl die Bundesregierung nach
eigenem Bekunden die Bedenken der Länder nicht teilt, ist sie bereit, dem
Vorschlag zu folgen. Da der Gesetzesentwurf bereits am 10. Mai in den
Deutschen Bundestag eingebracht werden soll, fordert der Deutsche Kulturrat
Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf, umgehend eine
Kulturverträglichkeitsprüfung dieser Maßnahme durchzuführen, um Schaden von
den gemeinnützigen Kulturvereinen in Deutschland abzuwenden."
Impressum:
Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestrasse 103
10115 Berlin
Web: http://www.kulturrat.de
Email: post at kulturrat.de
Tel: 030/24728014
Fax: 030/24721245
Verantwortlich:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
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