[echo] WG: Neues zur Künstlersozialkasse
Tom Thiel
th-th at gmx.de
Fri Nov 2 17:43:22 CET 2007
Bremen ist weit, aber vielleicht will hier auch jemand so was
veranstalten?
Viele Grüsse,
Tom Thiel
Betreff: Neues zur Künstlersozialkasse
Einladung zur Informationsveranstaltung:
»Neues zur Künstlersozialkasse«
Referent: Dr. Lambert Grosskopf LL.M.Eur
Ort: Wilhelm Wagenfeld Haus - Design im Zentrum (Am Wall 209, 28195
Bremen)
Termin: 15. November 2007 (18-19:30 Uhr)
Anmeldung unter: veranstaltungen at designzentrumbremen.de
Teilnahmegebühr: EUR 10 (EUR 3 für Auszubildende)
Die Künstlersozialabgabe steht auf den Prioritätslisten der meisten
Unternehmen weit unten, sofern überhaupt bekannt ist, dass das eigene
Unternehmen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten hat.
Dabei besteht das Künstlersozialversicherungsgesetz nun bereits seit
über 20 Jahren. Durch das Gesetz wird selbständigen Künstlern und
Publizisten ein sozialer Schutz in der Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherung gewährt. Die selbständigen Künstler und Publizisten
zahlen - wie Arbeitnehmer die eine Hälfte der Versicherungsbeiträge.
Die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse, die sich aus
einem Zuschuss des Bundes und aus einer Künstlersozialabgabe der
Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen
in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter).
Der Kreis der abgabepflichtigen Verwerter wird dabei wesentlich weiter
gezogen, als viele glauben.
Es zählen nicht nur die klassischen Kunstverwerter wie Verlage, Theater,
Rundfunkunternehmen, und der Kunsthandel dazu, sondern auch Unternehmen,
die für ihr eigenes Unternehmen Werbung und Public Relations betreiben
und dabei Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten zur
Erstellung von Geschäftsberichten, Katalogen, Prospekten, Zeitschriften
oder Webauftritten erteilen. Ebenso sind Unternehmen abgabepflichtig,
wenn sie bei einem festlich begangenen Firmenjubiläum zur Untermalung
ein Kammerorchester aufspielen lassen oder ihre Räumlichkeiten Künstlern
zur Präsentation ihrer Gemälde unter Angabe eines Kaufpreises gegen eine
Beteiligung am Verkaufserlös zur Verfügung stellen. In 2007 beträgt die
jährlich schwankende Pflichtabgabe der Verwerter 5,1 % der
Honorarzahlungen an einen freien Kreativen.
Viele Einrichtungen und Unternehmen waren über die Pflichtabgabe nicht
unterrichtet und wurden auch von der Künstlersozialversicherung nicht
überprüft. Ab Juli 2007 hat jedoch die Deutsche Rentenversicherung die
Kontrolle übernommen und bereits an viele Unternehmen Fragebögen
versandt oder im Rahmen von Betriebsprüfung die Höhe der zusätzlichen
Abgaben ermittelt. Im Einzelfall wurden bereits Nachzahlungsforderungen
von bis zu 100.000 Euro gestellt. Parallel dazu werden derzeit die in
der KSK versicherten Mitglieder aufgefordert, ihr Einkommen anzugeben
und ihre kreativen Leistungen nachzuweisen, um die Berechtigung der
KSK-Zugehörigkeit zu überprüfen.
Da uns immer wieder Anfragen zu diesem Thema erreichen, möchte das
Design Zentrum Bremen aufklären und hat am 15. November 2007 den
Rechtsanwalt Dr. Grosskopf ins "Wilhelm Wagenfeld Haus Design im
Zentrum" eingeladen. Er wird die gesetzlichen Rahmenbedingungen im
Detail beschreiben und über die Veränderungen der letzten Monate
berichten. Wir laden Sie herzlich zu der Informationsveranstaltung ein.
Bitte melden Sie sich an unter: veranstaltungen at designzentrumbremen.de
Beste Grüße
Sascha Peters
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Dr. Sascha Peters
Stellvertretender Leiter
Design Zentrum Bremen
Eine Einrichtung der Bremer Design GmbH
Tel.: +49 421 33 88 112
Fax: +49 421 33 88 110
Email: peters at designzentrumbremen.de
Bremer Design GmbH
Am Wall 209
28195 Bremen
Sitz der Gesellschaft: Bremen; HRB 15452, Registergericht: AG Bremen
Geschäftsführer: Heinz-Jürgen Gerdes; Aufsichtsratsvorsitzende: Dr.
Martha Pohl
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