[echo] Die Verfolgung ging nahtlos weiter
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Fri Apr 25 09:28:37 CEST 2008
"Die Verfolgung ging nahtlos weiter"
Dem Schicksal homosexueller Männer und Frauen zwischen 1919 und 1969
widmet sich jetzt die KZ-Gedenkstätte Hamburg-Neuengamme. Warum sich die
Szene nicht vor der Verfolgung durch die Nazis schützen konnte und wie
wenig sich nach 1945 für sie änderte, erklärt Kurator Bernhard Rosenkranz
INTERVIEW PETRA SCHELLEN
taz: Herr Rosenkranz, was ist das Besondere an Ihrer Ausstellung?
Bernhard Rosenkranz: Unser Konzept ist ein echtes Novum: Wir zeigen -
meines Wissens erstmals in Deutschland - die Schicksale von Männern und
Frauen in einer gemeinsamen Ausstellung.
Sind deren Schicksale denn vergleichbar? Der Paragraf 175 des
Strafgesetzbuches stellte doch nur sexuelle Handlungen zwischen Männern
unter Strafe.
Das stimmt, aber trotzdem herrschten ähnliche Lebensverhältnisse, was
die Akzeptanz und das Sich-Verstecken-Müssen betrifft. Deshalb haben wir
unsere Ausstellung nicht in einen Informationsblock über Frauen und
einen über Männer eingeteilt, sondern deren Schicksale zeitlich
verwoben. Letztlich sind Frauen genauso denunziert worden wie Männer.
Und darum hat sich bislang niemand gekümmert?
Doch. Claudia Schoppmann hat ein Buch über die Schicksale lesbischer
Frauen während des "Dritten Reichs" geschrieben. Warum aus ihren
Erkenntnissen bislang keine Ausstellung bestückt wurde, weiß ich nicht.
Aus welchen Quellen speist sich Ihre Ausstellung?
Gemeinsam mit Ulf Bollmann und Gottfried Lorenz habe ich Akten des
Staatsarchivs und private Dokumente gesichtet und die Biographien von
800 Hamburger Männern und Frauen recherchiert. Dabei trat vieles zutage,
das noch nicht bekannt war.
Ihre Ausstellung behandelt den Zeitraum von 1919 bis 1969 - warum wird
sie in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme gezeigt?
Weil Neuengamme ein wichtiger Ort der Verfolgung auch schwuler Männer
war. Dort waren 400 Schwule inhaftiert.
Warum wurden Homosexuelle vom NS-Regime verfolgt?
Sie galten als "bevölkerungspolitische Blindgänger", da sie nicht zur
Vermehrung des Volkes beitrugen. Außerdem gingen die Nazis davon aus,
dass homosexuelle Männer Jugendliche verführten. Und man hatte Angst vor
einer Cliquenbildung - davor, dass die Homosexuellen sozusagen einen
Staat im Staat bilden würden. In ihren Urteilen haben die Richter
unterschieden zwischen "echten" und "verführten" - zum Beispiel
verheirateten - Homosexuellen. Bei den "Echten" haben selbst die
Gutachter gesagt: Der ist so, und der wird so bleiben. Wenn die Richter
in diesen Fällen einen sexuellen Notstand konstatierten, wurden die
Angeklagten weniger hart bestraft. Bei anderen Männern - etwa dem
schwulen, verheirateten Kammersänger Hans Grahl - hieß es, er habe
keinen sexuellen Notstand gehabt, weil er eine Frau hatte. Solche Männer
wurden schärfer bestraft. Bei Frauen lagen die Dinge anders: Selbst wenn
sie lesbisch waren, glaubte man, sie wären für die Fortpflanzung nicht
verloren. Denn man hätte sie ja unter Zwang schwängern können.
Wodurch flogen Homosexuelle auf?
Meist durch Denunziation. Außerdem gab es Polizeirazzien in Lokalen. In
öffentlichen Bedürfnisanstalten wurden zudem Lockspitzel eingesetzt. Wer
die nicht durchschaute, wurde sofort verhaftet und auf die Polizeiwache
mitgenommen. Dort wurde man unter Druck gesetzt, die Namen der
Sexualpartner zu nennen. Auch Strichjungen wurden auf diese Weise verhört.
Mit welchen Methoden?
Unter anderem wurde gefoltert. Zum Beispiel in der Gestapo-Zentrale im
Stadthaus und im KZ Fuhlsbüttel, dem so genannten Polizeigefängnis.
Und was passierte nach den Verhören?
Die Männer kamen zur Untersuchungshaft in das Gefängnis am
Holstenglacis. Später gab es einen Prozess, vor dem einige von einem
Gerichtsmediziner begutachtet wurden. Häufig plädierte der für
Sicherheitsverwahrung, so dass diese Männer nach Verbüßung der
Haftstrafe in eine Sicherungsanstalt oder in ein KZ verbracht wurden. Ab
1940 hat man ihnen angeboten, sich "freiwillig" kastrieren zu lassen, um
dem KZ zu entgehen. Sie mussten danach alle zwei Jahre zu einer
Untersuchung erscheinen. Zudem mussten sie sich regelmäßig bei der
Polizei melden.
Warum?
Die Untersuchungen durch die Gesundheitsämter wurden aus
schein-wissenschaftlichen Gründen durchgeführt: Man wollte herausfinden,
was aus diesen Männern wurde.
Entsprach das alles der damaligen Gesetzeslage?
Nein, es war ein rechtsfreier Raum. Die Paragrafen 175 und 175 a sahen
Gefängnis- und Zuchthausstrafen vor. Nicht aber Sicherungsverwahrung
oder Kastration.
Wie wurden Homosexuelle im KZ behandelt?
Viele mussten einen rosa Winkel tragen, waren in einem speziellen Block
untergebracht und standen in der Gefangenenhierarchie ganz unten.
Kamen auch lesbische Frauen in die Lager?
Ja, aber nicht primär aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Diejenigen,
die im KZ waren, wurden aus "rassischen" Gründen verfolgt oder galten
als "asozial". Homosexualität wirkte allerdings strafverschärfend.
Hielten, sagen wir: jüdische und homosexuelle KZ-Insassen zusammen?
Diese Frage haben wir nicht recherchiert.
Haben sich auch Homosexuelle mit der NS-Ideologie identifiziert?
Ja. Einige von ihnen waren Parteimitglieder. Allerdings keine ranghohen
Funktionäre. Das trifft auf ungefähr fünf Prozent der von uns
recherchierten Hamburger Biographien zu.
Was passierte diesen Männern?
Sie wurden teilweise besonders hart bestraft. Wir haben den Fall eines
SA-Sturmführers recherchiert, der 1937 in St. Georg mit einem Mann
erwischt wurde. Kurz darauf starb er im Zuchthaus Fuhlsbüttel. Offiziell
an einer Lungenentzündung.
Schützten die damals gelegentlich geschlossenen "Kameradschaftsehen"
zwischen Schwulen und Lesben vor Verfolgung?
Leider nicht. Wer denunziert wurde, und das konnte einen Kontakt
betreffen, der Jahre zurücklag, wurde verhaftet.
Gab es unter Homosexuellen sonstige kollektive Schutzmechanismen?
Nein. Die Szenezeitschriften konnten ab 1933 nicht mehr erscheinen, der
"Bund für Menschenrecht" hatte sich 1934 aufgelöst, weil die Menschen
aus Angst ausgetreten waren. Es gab kaum noch einschlägige Lokale. Die
Szene hatte also keine Kommunikationsstruktur und keine
Interessenvertretung mehr. Auch einen homosexuellen Untergrund wie bei
der KPD oder SPD gab es nicht.
Warum sind unter den von Ihnen ermittelten Ermordeten kaum
Besserverdienende?
Das wissen wir nicht genau. Straf- und Gefangenenakten sind leider nur
unvollständig überliefert. Teils wurden sie bis in die 90er-Jahre hinein
vernichtet. In jedem Fall konnten sich Wohlhabende eher einen Anwalt
leisten. Sie waren auch nicht so stark der sozialen Kontrolle und damit
Denunziationen durch Nachbarn ausgesetzt.
Wurden die Überlebenden finanziell entschädigt?
Individuelle Wiedergutmachung hat niemand bekommen - die bekamen nur
"rassisch" und politisch Verfolgte. Außerdem galt bis 1969 unverändert
der Paragraf 175, der einvernehmliche homosexuelle Handlungen
kriminalisierte.
Deshalb beleuchten Sie nun auch die Nachkriegszeit.
Ja. Denn wir wollen zeigen, dass die Verfolgung nach 1945 nahtlos
weiterging: Homosexuelle wurden zu medizinischen Untersuchungen
vorgeladen, mussten sich regelmäßig bei der Polizei melden, es wurde
nach Männern gefahndet, die in den letzten Kriegstagen hatten entkommen
können. So gesehen hatte sich nichts geändert.
Die Ausstellung eröffnet morgen um 16 Uhr in der KZ-Gedenkstätte
Neuengamme und ist dann bis 16. 7. zu sehen
BERNHARD ROSENKRANZ, 48, Autor, hat 2006 die Initiative "Stolpersteine
für homosexuelle NS-Opfer" mit gegründet.
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weiterführender link:
http://www.hamburg-auf-anderen-wegen.de/stolpersteine/StStVeranstaltungen.html
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[taz-online]
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