[echo] Die Verfolgung ging nahtlos weiter

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Fri Apr 25 09:28:37 CEST 2008


"Die Verfolgung ging nahtlos weiter"

Dem Schicksal homosexueller Männer und Frauen zwischen 1919 und 1969 
widmet sich jetzt die KZ-Gedenkstätte Hamburg-Neuengamme. Warum sich die 
Szene nicht vor der Verfolgung durch die Nazis schützen konnte und wie 
wenig sich nach 1945 für sie änderte, erklärt Kurator Bernhard Rosenkranz

INTERVIEW PETRA SCHELLEN

taz: Herr Rosenkranz, was ist das Besondere an Ihrer Ausstellung?

Bernhard Rosenkranz: Unser Konzept ist ein echtes Novum: Wir zeigen - 
meines Wissens erstmals in Deutschland - die Schicksale von Männern und 
Frauen in einer gemeinsamen Ausstellung.

Sind deren Schicksale denn vergleichbar? Der Paragraf 175 des 
Strafgesetzbuches stellte doch nur sexuelle Handlungen zwischen Männern 
unter Strafe.

Das stimmt, aber trotzdem herrschten ähnliche Lebensverhältnisse, was 
die Akzeptanz und das Sich-Verstecken-Müssen betrifft. Deshalb haben wir 
unsere Ausstellung nicht in einen Informationsblock über Frauen und 
einen über Männer eingeteilt, sondern deren Schicksale zeitlich 
verwoben. Letztlich sind Frauen genauso denunziert worden wie Männer.

Und darum hat sich bislang niemand gekümmert?

Doch. Claudia Schoppmann hat ein Buch über die Schicksale lesbischer 
Frauen während des "Dritten Reichs" geschrieben. Warum aus ihren 
Erkenntnissen bislang keine Ausstellung bestückt wurde, weiß ich nicht.

Aus welchen Quellen speist sich Ihre Ausstellung?

Gemeinsam mit Ulf Bollmann und Gottfried Lorenz habe ich Akten des 
Staatsarchivs und private Dokumente gesichtet und die Biographien von 
800 Hamburger Männern und Frauen recherchiert. Dabei trat vieles zutage, 
das noch nicht bekannt war.

Ihre Ausstellung behandelt den Zeitraum von 1919 bis 1969 - warum wird 
sie in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme gezeigt?

Weil Neuengamme ein wichtiger Ort der Verfolgung auch schwuler Männer 
war. Dort waren 400 Schwule inhaftiert.

Warum wurden Homosexuelle vom NS-Regime verfolgt?

Sie galten als "bevölkerungspolitische Blindgänger", da sie nicht zur 
Vermehrung des Volkes beitrugen. Außerdem gingen die Nazis davon aus, 
dass homosexuelle Männer Jugendliche verführten. Und man hatte Angst vor 
einer Cliquenbildung - davor, dass die Homosexuellen sozusagen einen 
Staat im Staat bilden würden. In ihren Urteilen haben die Richter 
unterschieden zwischen "echten" und "verführten" - zum Beispiel 
verheirateten - Homosexuellen. Bei den "Echten" haben selbst die 
Gutachter gesagt: Der ist so, und der wird so bleiben. Wenn die Richter 
in diesen Fällen einen sexuellen Notstand konstatierten, wurden die 
Angeklagten weniger hart bestraft. Bei anderen Männern - etwa dem 
schwulen, verheirateten Kammersänger Hans Grahl - hieß es, er habe 
keinen sexuellen Notstand gehabt, weil er eine Frau hatte. Solche Männer 
wurden schärfer bestraft. Bei Frauen lagen die Dinge anders: Selbst wenn 
sie lesbisch waren, glaubte man, sie wären für die Fortpflanzung nicht 
verloren. Denn man hätte sie ja unter Zwang schwängern können.

Wodurch flogen Homosexuelle auf?

Meist durch Denunziation. Außerdem gab es Polizeirazzien in Lokalen. In 
öffentlichen Bedürfnisanstalten wurden zudem Lockspitzel eingesetzt. Wer 
die nicht durchschaute, wurde sofort verhaftet und auf die Polizeiwache 
mitgenommen. Dort wurde man unter Druck gesetzt, die Namen der 
Sexualpartner zu nennen. Auch Strichjungen wurden auf diese Weise verhört.

Mit welchen Methoden?

Unter anderem wurde gefoltert. Zum Beispiel in der Gestapo-Zentrale im 
Stadthaus und im KZ Fuhlsbüttel, dem so genannten Polizeigefängnis.

Und was passierte nach den Verhören?

Die Männer kamen zur Untersuchungshaft in das Gefängnis am 
Holstenglacis. Später gab es einen Prozess, vor dem einige von einem 
Gerichtsmediziner begutachtet wurden. Häufig plädierte der für 
Sicherheitsverwahrung, so dass diese Männer nach Verbüßung der 
Haftstrafe in eine Sicherungsanstalt oder in ein KZ verbracht wurden. Ab 
1940 hat man ihnen angeboten, sich "freiwillig" kastrieren zu lassen, um 
dem KZ zu entgehen. Sie mussten danach alle zwei Jahre zu einer 
Untersuchung erscheinen. Zudem mussten sie sich regelmäßig bei der 
Polizei melden.

Warum?

Die Untersuchungen durch die Gesundheitsämter wurden aus 
schein-wissenschaftlichen Gründen durchgeführt: Man wollte herausfinden, 
was aus diesen Männern wurde.

Entsprach das alles der damaligen Gesetzeslage?

Nein, es war ein rechtsfreier Raum. Die Paragrafen 175 und 175 a sahen 
Gefängnis- und Zuchthausstrafen vor. Nicht aber Sicherungsverwahrung 
oder Kastration.

Wie wurden Homosexuelle im KZ behandelt?

Viele mussten einen rosa Winkel tragen, waren in einem speziellen Block 
untergebracht und standen in der Gefangenenhierarchie ganz unten.

Kamen auch lesbische Frauen in die Lager?

Ja, aber nicht primär aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Diejenigen, 
die im KZ waren, wurden aus "rassischen" Gründen verfolgt oder galten 
als "asozial". Homosexualität wirkte allerdings strafverschärfend.

Hielten, sagen wir: jüdische und homosexuelle KZ-Insassen zusammen?

Diese Frage haben wir nicht recherchiert.

Haben sich auch Homosexuelle mit der NS-Ideologie identifiziert?

Ja. Einige von ihnen waren Parteimitglieder. Allerdings keine ranghohen 
Funktionäre. Das trifft auf ungefähr fünf Prozent der von uns 
recherchierten Hamburger Biographien zu.

Was passierte diesen Männern?

Sie wurden teilweise besonders hart bestraft. Wir haben den Fall eines 
SA-Sturmführers recherchiert, der 1937 in St. Georg mit einem Mann 
erwischt wurde. Kurz darauf starb er im Zuchthaus Fuhlsbüttel. Offiziell 
an einer Lungenentzündung.

Schützten die damals gelegentlich geschlossenen "Kameradschaftsehen" 
zwischen Schwulen und Lesben vor Verfolgung?

Leider nicht. Wer denunziert wurde, und das konnte einen Kontakt 
betreffen, der Jahre zurücklag, wurde verhaftet.

Gab es unter Homosexuellen sonstige kollektive Schutzmechanismen?

Nein. Die Szenezeitschriften konnten ab 1933 nicht mehr erscheinen, der 
"Bund für Menschenrecht" hatte sich 1934 aufgelöst, weil die Menschen 
aus Angst ausgetreten waren. Es gab kaum noch einschlägige Lokale. Die 
Szene hatte also keine Kommunikationsstruktur und keine 
Interessenvertretung mehr. Auch einen homosexuellen Untergrund wie bei 
der KPD oder SPD gab es nicht.

Warum sind unter den von Ihnen ermittelten Ermordeten kaum 
Besserverdienende?

Das wissen wir nicht genau. Straf- und Gefangenenakten sind leider nur 
unvollständig überliefert. Teils wurden sie bis in die 90er-Jahre hinein 
vernichtet. In jedem Fall konnten sich Wohlhabende eher einen Anwalt 
leisten. Sie waren auch nicht so stark der sozialen Kontrolle und damit 
Denunziationen durch Nachbarn ausgesetzt.

Wurden die Überlebenden finanziell entschädigt?

Individuelle Wiedergutmachung hat niemand bekommen - die bekamen nur 
"rassisch" und politisch Verfolgte. Außerdem galt bis 1969 unverändert 
der Paragraf 175, der einvernehmliche homosexuelle Handlungen 
kriminalisierte.

Deshalb beleuchten Sie nun auch die Nachkriegszeit.

Ja. Denn wir wollen zeigen, dass die Verfolgung nach 1945 nahtlos 
weiterging: Homosexuelle wurden zu medizinischen Untersuchungen 
vorgeladen, mussten sich regelmäßig bei der Polizei melden, es wurde 
nach Männern gefahndet, die in den letzten Kriegstagen hatten entkommen 
können. So gesehen hatte sich nichts geändert.

Die Ausstellung eröffnet morgen um 16 Uhr in der KZ-Gedenkstätte 
Neuengamme und ist dann bis 16. 7. zu sehen


BERNHARD ROSENKRANZ, 48, Autor, hat 2006 die Initiative "Stolpersteine 
für homosexuelle NS-Opfer" mit gegründet.

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weiterführender link: 
http://www.hamburg-auf-anderen-wegen.de/stolpersteine/StStVeranstaltungen.html
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[taz-online]



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