[echo] Droht uns die endlose Nacht des Wissens?

fx3 fx3fx3fx3 at yahoo.de
Thu Mar 6 13:44:54 CET 2008


Dies ist ein Kommentar zu einer dpa-Meldung, die unter folgendem link  
zu finden ist:

http://www.abendblatt.de/appl/newsticker2/index.php? 
channel=pol&module=dpa&id=17101580

oder aber über eine Suchmaschine mit den Suchbegriffen "Frankfurter  
Zukunftsrat Einfluss".


Hier entsteht unter dem Deckmäntelchen des "Idealismus" ein neues  
Sprachorgan für die Wirtschaftselite (meinethalben auch einer, wie  
auch immer begründeten, Wissenschaftselite). Das CHE scheint  
offensichtlich nur noch als Altersfinanzierung für verbrauchte  
Frontaktivisten zu taugen. Mit der roten Laterne Dräger hat die  
"außerdemokratische Regierungsbeteiligung Bertelsmann" sich  
jedenfalls nicht gerade eine populäre Figur ins Haus geholt. Allzu  
öffentliche Auftritte wird man zu vermeiden wissen...

In den Medien wird in Zukunft auftreten: Der Zukunftsrat aus  
Frankfurt. Dieser ist direkt von den großen Banken finanziert. Die  
Liste der beteiligten Finanzhäuser kann eingesehen werden unter:  
www.frakk.de .

Und das Programm ist nun offensiv antidemokratisch: "Pohl sagt: 'Mich  
stört, dass die geistige Elite in Deutschland keinen Einfluss auf die  
Politik hat.' Das wolle der Frankfurter Zukunftsrat ändern, und zwar  
so hartnäckig wie grundsätzlich(sic!)." Man hört aus den  
Schilderungen von Herrn Pohl heraus, dass man sich nicht so oft  
treffen wird, um zu diskutieren, sondern dass politische Programme in  
die Medien gestreut werden sollen, und dies mit allem Recht des  
klügeren Menschen.

Ich wünsche der Zukunft, dass diesem Zukunftsrat von Beginn an der  
Rat im Hals stecken bleibt!

Kritische Publizistik tut jetzt Not, vielfältige künstlerische  
Aktionen ebenfalls. Vielleicht ist ja eine kleine emanzipatorische  
Begleitmusik von Beginn an ganz wirksam.

Grüße, Frank


Anmerkung:

Prof. Dr. jur. Martin Bennhold in FORUM Wissenschaft, "Private  
Berater" (Auszug):

Bereits 1971 formulierte der seinerzeit vielleicht wichtigste  
Repräsentant des deutschen Kapitals, Hermann Josef Abs, ehemaliger  
Vorstandssprecher der Deutschen Bank (und ehedem, nicht zu vergessen,  
führend beteiligt an der Entjudung - ab 1938 - deutschen und - ab  
1939 - ausländischen Kapitals): ,,Eine parlamentarische Demokratie  
ist geradezu dadurch charakterisiert, daß die Legitimation durch  
Wahlen und die Legitimation durch Privateigentum in einem  
Gleichgewicht stehen."1


Hier war bereits eine spezielle Legitimation der Kapitalbesitzer zum  
Eingreifen in Politik gefordert oder behauptet worden, eine  
Legitimation, die gleichsam selbstverständlich aus der Verfügung über  
einigermaßen konzentriertes Kapital erwachsen sollte. Diese Position  
wurde sodann von Staatsrechtlern konsequent ausgebaut; sie wurde 1983  
in die offiziöse Kommentierung zum Grundgesetz aufgenommen, in den  
hochrenommierten Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, unter  
Auswechslung des Kommentators und der bisherigen Grundlinie des  
Kommentars zu Art. 14. Hans-Jürgen Papier, der neue Kommentator,  
vollzog in über 600 Randnoten eine wahrhaft gründliche  
Umkommentierung, mit dem Ergebnis, daß die Sozialpflichtigkeit  
geradezu einen Anspruch des Kapitals auf Einmischung in die Politik  
beinhalte, und zwar in dem Maße wachsend, in dem das Kapital  
konzentriert und mächtig auftritt. Das Gewicht des jeweiligen  
Kapitals gilt überhaupt nicht mehr als Gefahr für die Demokratie,  
sondern umgekehrt, die Demokratie wird als Gefahr für die Freiheit  
des agierenden Kapitals verstanden und deshalb - zu seinem Schutz -  
das Kapital geradezu verpflichtet, mit welchen Mitteln auch immer,  
als Teil der gesellschaftlichen Gewalten aufzutreten.  
Unsere ,,Eigentumsordnung" erfordere dies ,,gerade auch wegen ihrer  
politischen Explosivität".2 Papier hebt dabei hervor, daß diese  
Einmischung nicht einmal das Gemeinwohl im Auge zu haben brauche,  
also nicht einmal übergreifende Ziele; vielmehr beinhalte die  
Sozialpflichtigkeit des Eigentums gerade eine Einmischung ,,mit  
privatnütziger Zielsetzung"3 bzw. mit dem Ziel einer ,,privatnützigen  
Mitgestaltung der Sozialordnung".4 Papier führt dafür sogar ein neues  
Verständnis von Gewaltenteilung ein; er spricht von einer unsere  
Verfassung prägenden sozialen ,,Gewaltenteilungsfunktion"5 des Art.  
14, davon also, daß dem Kapital im Maße seiner Konzentration eine  
besondere Legitimation zur Teilhabe an gesellschaftlicher Gewalt  
zukomme - eben als Gegengewicht zu den demokratischen Rechten des  
Volks. Eine rein auf den Volkswillen gestützte Demokratie lehnt er  
entschieden ab: Das Grundgesetz kenne gemäß Art. 14 ,,keine Totalität  
des (demokratisch legitimierten) Hoheitsakts ( ¼), keine potentiell  
absolute Herrschaft der politischen Demokratie über Gesellschaft und  
Wirtschaft".6


Diese extreme Interpretation der Sozialpflichtigkeit des Eigentums -  
Demokratie einschränkend und sie subtil eines totalitären Charakters  
verdächtigend - entspricht auf das Beste neoliberalen Vorstellungen  
und Interessen. Papier, seit kurzem zum Richter am  
Bundesverfassungsgericht und zum Vorsitzenden von dessen erstem Senat  
avanciert, hat damit die verfassungsrechtliche Anpassung an den  
herrschenden Neoliberalismus geleistet.

(vollständiger Text mit Fußnoten:  http://www.linksnet.de/artikel.php? 
id=364 )






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