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Wed May 28 20:54:02 CEST 2008


Grünenthal legt Berufung ein
Ein einziges Ärgernis

Schon wieder Ärger um den Contergan-Film: Grünenthal gibt nach der Niederlage im 
Rechtsstreit um "Eine einzige Tablette" keine Ruhe - und will nun ein Verbot 
einzelner Filmszenen erwirken.

Der jahrelange Rechtsstreit um den im November 2007 in der ARD ausgestrahlten 
Contergan-Film "Eine einzige Tablette" geht in eine weitere Runde. Nach der 
Niederlage im Hauptsacheverfahren vor dem Hamburger Landgericht im April wollen 
der Contergan-Hersteller Grünenthal und ein früherer Anwalt der Contergan-Opfer 
nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) für ein Verbot einzelner 
Filmszenen kämpfen.

Die Berufungen der Kläger gegen die Urteile der Vorinstanz seien beim OLG 
eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Hamburg. Ein 
Verhandlungstermin stehe noch nicht fest. Der TV-Zweiteiler "Contergan" 
thematisiert den Skandal um das Schlafmittel Contergan, nach dessen Einnahme 
tausende Frauen Ende der 50er Jahre missgebildete Kinder geboren hatten.

Der Rechtsstreit geht im Kern um die Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem 
Schutz von Persönlichkeitsrechten bei der Darstellung historischer Ereignisse. 
Grünenthal (Aachen) und der Anwalt sehen durch Szenen des Films ihre 
Persönlichkeitsrechte verletzt und klagen seit Sommer 2006 gegen den 
Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die Produktionsfirma Zeitsprung.

Einstweilige Verfügungen verhinderten zunächst die Ausstrahlung des Films. Nach 
deren Aufhebung durch das OLG ließ das Bundesverfassungsgericht dann noch vor 
der endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Films die Sendung zu. 
Obwohl der WDR und Zeitsprung im Laufe des Verfügungsverfahrens Teile des Films 
geändert sowie einen erklärenden Vor- und Nachspann angehängt hatten, wollen die 
Kläger im Hauptsacheverfahren weiter ein Verbot diverser Szenen erreichen. Das 
Landgericht wies jedoch ihre Klagen im April ab.

Die Berufung dagegen begründete Grünenthal nun damit, dass der Film "nach wie 
vor grobe historische Fehler enthalte, die von der Kunstfreiheit nicht gedeckt 
sind". Der Streit um den Film sei unabhängig von dem jüngsten Zugehen des 
Unternehmens auf die Opfer des Arzneimittelskandals durch die Zahlung von 50 
Millionen Euro an die Conterganstiftung, betonte eine Firmensprecherin. Die 
Produktionsfirma Zeitsprung geht zuversichtlich in die Berufungsverhandlung vor 
dem OLG. "Wir sehen das mit Gelassenheit", sagte Justiziar Mirek Nitsch.

(sueddeutsche.de/dpa/ehr)


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