[echo] Grünenthal legt Berufung ein
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Wed May 28 20:54:02 CEST 2008
Grünenthal legt Berufung ein
Ein einziges Ärgernis
Schon wieder Ärger um den Contergan-Film: Grünenthal gibt nach der Niederlage im
Rechtsstreit um "Eine einzige Tablette" keine Ruhe - und will nun ein Verbot
einzelner Filmszenen erwirken.
Der jahrelange Rechtsstreit um den im November 2007 in der ARD ausgestrahlten
Contergan-Film "Eine einzige Tablette" geht in eine weitere Runde. Nach der
Niederlage im Hauptsacheverfahren vor dem Hamburger Landgericht im April wollen
der Contergan-Hersteller Grünenthal und ein früherer Anwalt der Contergan-Opfer
nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) für ein Verbot einzelner
Filmszenen kämpfen.
Die Berufungen der Kläger gegen die Urteile der Vorinstanz seien beim OLG
eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Hamburg. Ein
Verhandlungstermin stehe noch nicht fest. Der TV-Zweiteiler "Contergan"
thematisiert den Skandal um das Schlafmittel Contergan, nach dessen Einnahme
tausende Frauen Ende der 50er Jahre missgebildete Kinder geboren hatten.
Der Rechtsstreit geht im Kern um die Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem
Schutz von Persönlichkeitsrechten bei der Darstellung historischer Ereignisse.
Grünenthal (Aachen) und der Anwalt sehen durch Szenen des Films ihre
Persönlichkeitsrechte verletzt und klagen seit Sommer 2006 gegen den
Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die Produktionsfirma Zeitsprung.
Einstweilige Verfügungen verhinderten zunächst die Ausstrahlung des Films. Nach
deren Aufhebung durch das OLG ließ das Bundesverfassungsgericht dann noch vor
der endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Films die Sendung zu.
Obwohl der WDR und Zeitsprung im Laufe des Verfügungsverfahrens Teile des Films
geändert sowie einen erklärenden Vor- und Nachspann angehängt hatten, wollen die
Kläger im Hauptsacheverfahren weiter ein Verbot diverser Szenen erreichen. Das
Landgericht wies jedoch ihre Klagen im April ab.
Die Berufung dagegen begründete Grünenthal nun damit, dass der Film "nach wie
vor grobe historische Fehler enthalte, die von der Kunstfreiheit nicht gedeckt
sind". Der Streit um den Film sei unabhängig von dem jüngsten Zugehen des
Unternehmens auf die Opfer des Arzneimittelskandals durch die Zahlung von 50
Millionen Euro an die Conterganstiftung, betonte eine Firmensprecherin. Die
Produktionsfirma Zeitsprung geht zuversichtlich in die Berufungsverhandlung vor
dem OLG. "Wir sehen das mit Gelassenheit", sagte Justiziar Mirek Nitsch.
(sueddeutsche.de/dpa/ehr)
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