[Surveillance-Studies-l] Videoüberwachung an der TU Berlin - Informationspflicht des Arbeitgebers?

Jens Gulden mail at jensgulden.de
Wed Dec 6 18:22:10 CET 2006


Hallo,

darf ein öffentlicher Arbeitgeber über Jahre hinweg jedes Betreten und Verlassen des Arbeitsplatzes 
überwachen und sogar standardmäßig aufzeichnen, ohne die Angestellten darüber zu informieren?

Ich habe heute erfahren, dass in dem Gebäude der TU Berlin, in dem ich arbeite, insgesamt 28 
Videokameras installiert sind, deren Bilder durchgehend aufgezeichnet und mindestens 68 Stunden lang 
gespeichert werden. Dieses System ist vor zwei Jahren installiert worden, ohne die Mitarbeiter 
darüber zu informieren.

Erfahren habe ich es auf der TU Personalversammlung. Der Präsident der TU hat die Versammlung 
wutentbrannt verlassen, nachdem die Frage gestellt wurde, ob die Kosten der Videoüberwachung 
wirklich geringer sind als die Einsparungen durch möglicherweise weniger Diebstahl. Die Frage hat er 
vorher noch mit hochrotem Kopf als "unsachgemäß" abqualifiziert (übrigens unter großem Beifall 
vieler Anwesender).

Es würde mich sehr interessieren, ob es eine Informationspflicht des Arbeitgebers gibt, wenn derart 
massiv in die Rechte der Arbeitnehmer eingegriffen wird. Weiß das jemand von Euch?

Vielen Dank und viele Grüße,
Jens Gulden
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