RE: [Surveillance-Studies-l] Videoüberwachung an der TU Berlin - Informationspflicht des Arbeitgebers?

Lukas von Kohout lukas at pol4ju.de
Wed Dec 6 18:47:22 CET 2006


Hallo,

bei

a) Überwachung der Leistung oder des Verhaltens von Mitarbeitern darf der
Betriebsrat mitbestimmen, sofern keine anderen tariflichen Regelungen
vorliegen (BetrVG §87, Abs. 6, 1).

b) einer Überwachung des Geländes liegt eine allgemeine Sicherung des
Betriebsgeländes vor. Normalerweise muss darauf hingewiesen werden (s.
öffentliche Plätze).

An der Uni Münster gab es eine ähnlich gelagerte allerdings weitergehende
Problematik. 
(näheres: http://web.uni-muenster.de/asta/download/Videoueberwachung.pdf)

Grüße

Lukas von Kohout



-----Original Message-----
From: surveillance-studies-l-bounces at soundwarez.org
[mailto:surveillance-studies-l-bounces at soundwarez.org] On Behalf Of Jens
Gulden
Sent: Mittwoch, 6. Dezember 2006 18:22
To: Mailingliste des Forschungsnetzwerkes Surveillance Studies
Subject: [Surveillance-Studies-l] Videoüberwachung an der TU Berlin -
Informationspflicht des Arbeitgebers?

Hallo,

darf ein öffentlicher Arbeitgeber über Jahre hinweg jedes Betreten und
Verlassen des Arbeitsplatzes 
überwachen und sogar standardmäßig aufzeichnen, ohne die Angestellten
darüber zu informieren?

Ich habe heute erfahren, dass in dem Gebäude der TU Berlin, in dem ich
arbeite, insgesamt 28 
Videokameras installiert sind, deren Bilder durchgehend aufgezeichnet und
mindestens 68 Stunden lang 
gespeichert werden. Dieses System ist vor zwei Jahren installiert worden,
ohne die Mitarbeiter 
darüber zu informieren.

Erfahren habe ich es auf der TU Personalversammlung. Der Präsident der TU
hat die Versammlung 
wutentbrannt verlassen, nachdem die Frage gestellt wurde, ob die Kosten der
Videoüberwachung 
wirklich geringer sind als die Einsparungen durch möglicherweise weniger
Diebstahl. Die Frage hat er 
vorher noch mit hochrotem Kopf als "unsachgemäß" abqualifiziert (übrigens
unter großem Beifall 
vieler Anwesender).

Es würde mich sehr interessieren, ob es eine Informationspflicht des
Arbeitgebers gibt, wenn derart 
massiv in die Rechte der Arbeitnehmer eingegriffen wird. Weiß das jemand von
Euch?

Vielen Dank und viele Grüße,
Jens Gulden



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