[Surveillance-Studies-l] Videoüberwachung an der TU Berlin - Informationspflicht des Arbeitgebers?
Jens Gulden
mail at jensgulden.de
Thu Dec 7 19:56:12 CET 2006
Lukas von Kohout schrieb:
> ... darf der Betriebsrat mitbestimmen ...
Der Personalrat ist stolz, dass er daran mitwirken durfte, die "Sicherheit der Mitarbeiter" zu
erhöhen... Angeblich hätten "die Mitarbeiter" vehement um Überwachung gebeten - worunter ich in dem
Fall offensichtlich nicht falle (...ist natürlich auch "effizienter für die Sicherheit", wenn man
nur mit Befürwortern spricht).
Danke für die Informationen, Lukas, die Broschüre aus Münster ist sehr gut.
Viele Grüße
Jens
Lukas von Kohout schrieb:
> Hallo,
>
> bei
>
> a) Überwachung der Leistung oder des Verhaltens von Mitarbeitern darf der
> Betriebsrat mitbestimmen, sofern keine anderen tariflichen Regelungen
> vorliegen (BetrVG §87, Abs. 6, 1).
>
> b) einer Überwachung des Geländes liegt eine allgemeine Sicherung des
> Betriebsgeländes vor. Normalerweise muss darauf hingewiesen werden (s.
> öffentliche Plätze).
>
> An der Uni Münster gab es eine ähnlich gelagerte allerdings weitergehende
> Problematik.
> (näheres: http://web.uni-muenster.de/asta/download/Videoueberwachung.pdf)
>
> Grüße
>
> Lukas von Kohout
>
>
>
> -----Original Message-----
> From: surveillance-studies-l-bounces at soundwarez.org
> [mailto:surveillance-studies-l-bounces at soundwarez.org] On Behalf Of Jens
> Gulden
> Sent: Mittwoch, 6. Dezember 2006 18:22
> To: Mailingliste des Forschungsnetzwerkes Surveillance Studies
> Subject: [Surveillance-Studies-l] Videoüberwachung an der TU Berlin -
> Informationspflicht des Arbeitgebers?
>
> Hallo,
>
> darf ein öffentlicher Arbeitgeber über Jahre hinweg jedes Betreten und
> Verlassen des Arbeitsplatzes
> überwachen und sogar standardmäßig aufzeichnen, ohne die Angestellten
> darüber zu informieren?
>
> Ich habe heute erfahren, dass in dem Gebäude der TU Berlin, in dem ich
> arbeite, insgesamt 28
> Videokameras installiert sind, deren Bilder durchgehend aufgezeichnet und
> mindestens 68 Stunden lang
> gespeichert werden. Dieses System ist vor zwei Jahren installiert worden,
> ohne die Mitarbeiter
> darüber zu informieren.
>
> Erfahren habe ich es auf der TU Personalversammlung. Der Präsident der TU
> hat die Versammlung
> wutentbrannt verlassen, nachdem die Frage gestellt wurde, ob die Kosten der
> Videoüberwachung
> wirklich geringer sind als die Einsparungen durch möglicherweise weniger
> Diebstahl. Die Frage hat er
> vorher noch mit hochrotem Kopf als "unsachgemäß" abqualifiziert (übrigens
> unter großem Beifall
> vieler Anwesender).
>
> Es würde mich sehr interessieren, ob es eine Informationspflicht des
> Arbeitgebers gibt, wenn derart
> massiv in die Rechte der Arbeitnehmer eingegriffen wird. Weiß das jemand von
> Euch?
>
> Vielen Dank und viele Grüße,
> Jens Gulden
>
> _______________________________________________
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> Surveillance-studies-l at soundwarez.org
> http://soundwarez.org/mailman/listinfo/surveillance-studies-l
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