[Surveillance-Studies-l] Novelliertes Polizeigesetz in Brandenburg verabschiedet

hannespueschel at aol.com hannespueschel at aol.com
Fri Dec 15 15:41:58 CET 2006


 Gestern hat der Landtag das novellierte Polizeigesetz verabschiedet, dass jetzt wohl eines der härtesten in Deutschland ist. Unten zwei Artikel aus der Lokalpresse dazu. Evt. Verfassungsklagen dürften in erster Linie Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung betreffen.
 
 Viele Grüße aus Potsdam (endlich sicher ;-) )
 
 Hannes
 
 --------------------------------------------
 
 Polizeigesetz gegen die Verfassung
 
   Bedenken sogar im Justizministerium
   
 FRANK SCHAUKA 
 
 POTSDAM Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU wollen heute im Landtag ein neues Polizeigesetz beschließen, das nach Einschätzung zahlreicher Kritiker in Teilen verfassungswidrig ist. Sogar in dem von Ministerin Beate Blechinger (CDU) geleiteten Justizressort kommen die mit der Materie befassten Fachleute zu dieser Einschätzung.
 
 In einem internen Papier des Justizministeriums wird darauf hingewiesen, dass es "fraglich" sei, ob beispielsweise mit den Regelungen zur geplanten Wohnraumüberwachung "auch sämtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen wird". Das Fazit der Juristen über die Novelle, mit der Brandenburg eines der schärfsten Polizeigesetze in Deutschland erhalten soll, klingt bedenklich: "Nach kursorischer Prüfung kann dem Entwurf aus fachlicher Sicht nur eingeschränkt zugestimmt werden." Die Initiative zu dem neuen Polizeigesetz ging von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) aus.
 
 Geteilt werden die verfassungsrechtlichen Bedenken von der Brandenburger Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge sowie vom Deutschen Anwaltsverein. Der Gesetzesentwurf, dem die Parlamentsmehrheit heute zustimmen will, enthält laut Hartge "Vorschriften, bei denen starke Zweifel bestehen, ob sie der Entscheidung des Brandenburgischen Verfassungsgerichts sowie einschlägiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen". Bereits 1999 hatten sich Brandenburgs oberste Verfassungshüter mit dem damaligen Polizeigesetz befasst und dabei befunden, dass "die Grenzen des noch Angemessenen unter Wahrung des Wesensgehalts des Grundrechts" gerade noch gewahrt worden seien. Das neue Gesetz sieht für die Polizei hingegen noch deutlich erweiterte Kontroll- und Eingriffsrechte vor. Ausgeweitet werden sollen die Kompetenzen der Polizei bei der Video- und Telefonüberwachung. Außerdem sollen die Fahnder das Recht erhalten, Autokennzeichen automatisiert erfassen zu dürfen.
 
 Verfassungsrechtlich bedenklich ist nach Ansicht der Kritiker dabei insbesondere der Umstand, dass das geplante Gesetz im Unklaren lässt, wer mit diesen Maßnahmen verfolgt werden darf, unter welchen konkreten Umständen dies geschehen darf und wo die strikten Grenzen der geheimen Überwachung liegen. Nach Auffassung im Justizministerium wird das neue Gesetz diesen vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundvoraussetzungen nicht gerecht. Fazit: "Entsprechende handlungsbegrenzende Tatbestandselemente enthält die derzeitige Entwurfsfassung nicht."
 
 Eine Ablehnung des Gesetzentwurfes fordert nach wie vor die oppositionelle PDS. Die "Verschärfungen im Polizeigesetz sind abzulehnen", so der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Hans-Jürgen Scharfenberg. Die Ausweitung der Polizeibefugnisse sei "ein erheblicher Rückschritt für die Bürgerrechte".
 
 Mehr Rechte für Polizei in Brandenburg Landtag will neues Gesetz beschließen. Überwachung soll schärfer als in Berlin werden Von Gudrun Mallwitz und Andrea Puppe Potsdam/Berlin  Der Brandenburger Landtag will heute gegen die Stimmen der Opposition und trotz massiver Bedenken der Datenschützer eines der schärfsten Polizeigesetzebundesweit verabschieden. Mit der Novellierung des Gesetzes, das noch vor Weihnachten in Kraft treten soll, erhält die Polizei zur Gefahrenabwehr deutlich mehr Befugnisse als das Nachbarland Berlin. Die wesentlichen Neuerungen und Unterschiede:    
 
  <a href="http://ad.de.doubleclick.net/jump/oms.berliner-morgenpost.de/localnews_brb;oms=localnews_brb;nielsen=5;tile=3;sz=300x250;ord=1166193329?" target="_new"><img src="http://ad.de.doubleclick.net/ad/oms.berliner-morgenpost.de/localnews_brb;oms=localnews_brb;sz=300x250;ord=1166193329?" border="0" width="300" height="250" alt=""></a>     Videoüberwachung: Die bislang befristete Videoüberwachung wird erstmals in das Gesetz aufgenommen. Die derzeit auf vier Standorte in Potsdam, Rathenow, Bernau und Erkner beschränkte Überwachung von öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen an oder in besonders gefährdeten Objekten kann künftig rund um die Uhr erfolgen. Bisher wurde die Aufnahmetaste von Beamten nur beim Verdacht auf eine Straftat gedrückt.  Dafür wird die Aufzeichnung nicht, wie bislang erst nach einem Monat, sondern schon nach 48 Stunden gelöscht. In Berlin müssen Bildaufzeichnungen unverzüglich vernichtet oder gelöscht werden, sofern sie nicht zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden. Auch sind die gefährdeten Orte konkreter definiert. So werden im Berliner Gesetz "Bauwerk von öffentlichem Interesse, Religionsstätte, Denkmal und Friedhof" konkret benannt. In Brandenburg wird immer wieder die Notwendigkeit angezweifelt, den Bahnhofsvorplatz in Erkner zu überwachen. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Ort videoüberwacht wird, liegt beim Innenministerium. 
   Wohnraumüberwachung: (großer Lauschangriff): Bisher mussten mehrere Landesrichter ihr Einverständnis geben, nun reicht die Anordnung eines Amtsrichters. Der Schutz des "Kernbereiches privater Lebensgestaltung sowie des Vertrauensverhältnisses des Betroffenen zu Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Geistlichen" wurde verstärkt. Damit reagiert Brandenburg auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2004. Berlin hat diese Anpassung bereits am 26. Juli dieses Jahres vorgenommen. 
   Eingriffe in die Telekommunikation: Das Gesetz sieht die Überwachung und Aufzeichnung von Telefongesprächen sowie ihre Verhinderung oder Unterbrechung zur Gefahrenabwehr vor. Bisher war dies nur im Rahmen der Strafverfolgung möglich. Mit so genannten Imsi-Scannern können künftig Handys geortet werden - zunächst beschränkt auf zwei Jahre. So sollen hilflose Personen oder potenzielle Selbstmörder aufgespürt werden. In Berlin sieht der Koalitionsvertrag von SPD und Linkspartei.PDS die Handyortung vor. Bei dringendlichen Fällen kann die Polizei schon jetzt den Mobilfunkverkehr blockieren - dies gilt für die Gefahr, dass ein Handy eine Sprengvorrichtung zündet. 
   Kennzeichenfahndung: An ausgewählten Brandenburger Straßen werden künftig Spezialkameras angebracht - sie kommen nur in eiligen Gefahrensituationen zum Einsatz. Der Durchgangsverkehr wird dazu automatisch auf gesuchte KfZ-Kennzeichen durchforstet. Auch diese Regelung ist auf zwei Jahre befristet. Für alle genannten Maßnahmen ist ein jährlicher Bericht an den Innenausschuss des Landtages vorgesehen. Das Berliner Gesetz ermöglicht die Kennzeichenüberwachung nicht. 
   Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) begründet die Novellierung des Gesetzes: "Brandenburg setzt damit höchstrichterliche Rechtsprechung um. Und folgt mit der Gesetzesänderung der technischen Entwicklung in der Gesellschaft." Die Kritik, es werde zu sehr in die Grundrechte eingegriffen, weist Schönbohm zurück. "Das Gesetz sieht für die Veränderungen umfangreiche Eingriffsbeschränkungen vor. Die strikte Rechtsstaatlichkeit hat für uns oberste Priorität." Aus der Berliner Morgenpost vom 14. Dezember 2006  
-------------- next part --------------
An HTML attachment was scrubbed...
URL: http://soundwarez.org/pipermail/surveillance-studies-l/attachments/20061215/96caf4cb/attachment.html


More information about the Surveillance-studies-l mailing list