[Surveillance-Studies-l] Konferenz: Folter im Rechtsstaat

Tobias Singelnstein tobias.singelnstein at web.de
Mon Sep 25 21:06:47 CEST 2006





Das Folterverbot und der Kampf gegen den Terrorismus - Rechtslos im Rechtsstaat
Internationale Konferenz in Berlin am 13./14. Oktober 2006

Nach dem aktuellen Jahresbericht von amnesty international wird in über einhundert Staaten der Erde gefoltert. Seit dem 11. September 2001 greifen auch wieder Staaten, die sich demokratische Prinzipien und den Menschenrechten verpflichtet sehen, im Namen der Demokratie, des "Kampf gegen den Terrorismus" und zur Rettung von Menschenleben zum Instrument der Folter. 

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, das Center for Constitutional Rights, amnesty international und die Holtfort- Stiftung veranstalten am 13./14. Oktober 2006 in Berlin mit internationalen Experten eine interdisziplinäre Konferenz, welche sich den aktuellen rechtlichen, psychologischen und sozialwissenschaftlichen Aspekten der Folter nähern wird. 

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstalter bitten um Anmeldung. Das Programm finden Sie hier:

Das Folterverbot und der ?Kampf gegen
Terror? - Rechtlos im Rechtsstaat?
Nach dem aktuellen Jahresbericht von amnesty international
wird in über hundert Staaten der Erde gefoltert. Auf
der Liste der Länder, in denen Gefangenen Elektroschocks
und andere Grausamkeiten zugefügt werden, finden sich
vor allem diktatorische und undemokratische Regimes,
Staaten, bei denen Menschenrechtsverletzungen an der
Tagesordnung sind, wie Weißrussland, Russland, der Iran
und Indonesien, aber auch Staaten, in denen Wahlen
stattfinden. Schlimm genug. Doch seit dem 11. September
2001 wird auch von Staaten, die grundsätzlich demokratische
Prinzipien befolgen, gefoltert - im Namen der
Demokratie, des Schutzes vor terroristischen Angriffen
und der Rettung von Menschenleben. In den USA versucht
man, den Begriff der Folter umzudefinieren. Psychologische
Folter, z.B. die Anwendung von Stresstechniken
und Schlaf- und Nahrungsentzug, wird hoffähig. Man erklärt
internationales Recht für unanwendbar, spricht bestimmten
Gefangenen und Gefangenengruppen jeglichen
Schutzstatus ab und schafft somit Doppelstandards. Abu
Ghraib, Guantanamo und die Praxis der ?Renditions? stehen
für diese besorgniserregende Entwicklung.
In Deutschland bemühen sich Regierung und Politiker, die
Absolutheit des Folterverbotes zu betonen. Allerdings:
Deutsche Ausländerbehörden schieben in Folterstaaten
ab, deutsche Gerichte liefern an Folterstaaten aus.
Deutsche Geheimdienste vernehmen deutsche Staatsbürger,
die in Foltergefängnissen sitzen und deutsche
Polizisten diskutieren auf internen Tagungen über Ausnahmen
vom Folterverbot im Rahmen des Polizeirechts.
Innenminister Schäuble wartet mit dem gefährlichen Vorschlag
auf, unter Umständen die unter Folter gewonnenen
Erkenntnisse verwerten zu wollen.
Das Folterverbot ist weltweit eine der größten rechtsstaatlichen
Errungenschaften und eine der Säulen des internationalen
Rechtsschutzes. Den verheerenden individuellen
und gesellschaftlichen Auswirkungen der Folter soll durch
internationale Vereinbarungen und nationale Schutzgesetze
Einhalt geboten werden. Doch das Folterverbot
steht allenthalben zur Diskussion. Um seine Erhaltung
und für den Schutz und die Rechte der von Folter
betroffenen Personen muss gekämpft werden. Auf der
Veranstaltung, die gemeinsam von der Holtfort-Stiftung,
dem RAV, dem CCR und amnesty international veranstaltet
wird, wollen Sozialwissenschaftler, Psychologen und
Juristen die verschiedenen Einzelaspekte des Themas
interdisziplinär diskutieren und die deutsche Debatte in
einen internationalen Kontext stellen.
Konferenzprogramm:
Freitag, 13. Oktober 2006
09.00 - 09.30 Uhr Begrüßung
Barbara Lochbihler (amnesty international, Berlin)
Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck (RAV, Berlin)
I. Folter und Völkerrecht
09.30 - 10.15 Uhr Das Folterverbot im internationalen Recht:
Theo van Boven (ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für
Folter, Maastricht)
II. Folter und die Opfer
10.30 - 13.00 Uhr
Die Perspektive eines Opfers: Rechtsanwältin Jennifer
Harbury (Angehörige eines Folteropfers, Washington)
Psychologische Folter und Sensorische Deprivation:
Elise Bittenbinder (Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen
Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, Berlin)
Strafverfolgung von Folter und Entschädigung:
Carla Ferstman (Redress, London)
Individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung von Folter:
Katja Maurer (medico international, Frankfurt/M.)
13.00 - 14.30 Uhr Mittagspause
III. Die USA im "Kampf gegen den Terror? und das
Folterverbot
14.30 - 18.00 Uhr
Zur Geschichte der Folter: Prof. Alfred Mc Coy (Autor von
Foltern und Foltern lassen, University of Wisconsin, Madison)
Die juristische Definition von Folter und die aktuelle
Diskussion in den USA: Prof. Karen Greenberg (Columbia-
University, New York), angefr.
Folter in Guantanamo: Gita Gutierrez (Center for Constitutional
Rights /CCR, New York)
Der juristische Kampf um Guantanamo und Abu Ghraib:
Rechtsanwalt Michael Ratner (Center for Constitutional
Rights /CCR, New York)
Geheimdienste und Folter, die CIA-Flüge und die Praxis von
"Rendition?: Anne Fitzgerald (amnesty international,
London)
Samstag, 14. Oktober 2006
IV. "Kampf gegen den Terror" und das Folterverbot
in Deutschland
09.00 - 10.00 Uhr Historischer Vortrag: Folter im 3. Reich
Dr. Hans-Joachim Heuer (Lehrbeauftragter Universität
Hannover/ Abteilungsleiter Zentrale Polizeidirektion
Hannover)
10.00 - 12.00 Uhr
Moderation und Einleitung: Dr. Julia Duchrow (amnesty
international, Berlin)
Folterverbot und Rechtsstaat in Deutschland:
Prof. Dr. Jürgen Kühling (Bundesverfassungsrichter a.D.,
Holtfort-Stiftung, Hamburg)
Nutzung der Früchte von Folter im Strafprozess?:
Prof. Dr. Edda Weßlau (Universität Bremen), angefr. | AG 1
Rechtsbindung deutscher Behörden im In- und Ausland im
Rahmen der Gefahrenabwehr:
Priv.-Doz. Dr. Dieter Kugelmann (Universität Mainz),
angefr. | AG 2
Drohende Folter als Grund für den Schutz vor Ausweisung,
Abschiebung und Auslieferung: Rechtsanwalt Dr. Reinhard
Marx (Frankfurt/ M.) | AG 3
12.00 - 13.00 Uhr Mittagspause
13.00 - 15.30 Uhr Arbeitsgruppen
AG 1- Leitung Rechtsanwalt/ Notar Bernd Häusler
(Menschenrechtsbeauftragter der Rechtsanwaltskammer
Berlin) und Oberstaatsanwalt a.D. Detleff Prellwitz
(Holtfort-Stiftung, Oldenburg)
AG 2- Leitung Wolfgang Grenz (amnesty international,
Berlin)
AG 3- Leitung Rechtsanwältin Andrea Würdinger (RAV,
Berlin)
V. Strategien zur Stärkung des Folterverbots
16.00- 18.00 Uhr
Moderation: Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck (RAV, Berlin)
Michael Ratner (Center for Constitutional Rights, New
York), Barbara Lochbihler (amnesty International, Berlin),
Lotte Leicht (Human Rights Watch, Brüssel), Sidiki Kaba
(Fédération International des ligues des Droits de l'Homme,
Paris), Priv.-Doz. Heiner Bielefeldt (Deutsches Institut für
Menschenrechte, Berlin),
faltblatt folter 2.qxp 20.08.2006 12:46 Seite 1

	
 

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Wiss. Mitarbeiter Tobias Singelnstein
Mail: singelnstein at rewiss.fu-berlin.de

Freie Universität Berlin | FB Rechtswissenschaft 
Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug
VanŽt-Hoff-Str. 8 | 14195 Berlin

Tel: 030 / 838 54 717 | Fax: -52 940
Mobil: 0171 / 837 59 88


	
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