[Surveillance-Studies-l] Brandenburgs Kabinett votiert für Ausweitung polizeilicher Überwachungsvollmachten

Eric Toepfer toepfer at ztg.tu-berlin.de
Mit Sep 27 10:14:41 CEST 2006


Wer sich noch an den schönen Vortrag von Hannes Püschel auf der Hamburger
Konferenz "Neue Formen der Überwachung" erinnert, wie die Brandenburger CDU
und das Innenministerium den Landtag in Sachen Berichtspflichten und
"unabhängiger" Evaluation der polizeichen Videoüberwachung an der Nase herum
geführt haben, reibt sich die Augen bei folgender Meldung. 

Aber in einem Bundesland, in dem ein ehemaliger Geheimdienstler (der vorgab
die Verfassung zu schützen) und Generalsekretär einer Regierungspartei
zurücktreten muss, weil er die Email-Korrespondenz von Parteifreunden
ausspionierte, scheint wohl so ziemlich alles möglich.

Grüße
Eric

+++

Polizei erhält mehr Befugnisse

aus: Die Welt, 27.09.2006, http://www.welt.de/data/2006/09/27/1051561.html

Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Handysperrung, Erfassung von
Kfz-Kennzeichen - Das Landeskabinett hat gestern der Novelle des
Brandenburger Polizeigesetzes zugestimmt.

Von Gudrun Mallwitz

Potsdam - Das Landeskabinett hat gestern der Novelle des Brandenburger
Polizeigesetzes zugestimmt. Dem Beschluss waren in den vergangenen Wochen
heftige Auseinandersetzungen zwischen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) und
der SPD sowie der Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge vorangegangen. "Wir
haben uns jetzt auf einen guten Kompromiss geeinigt", sagte Schönbohm
anschließend. "Mit dem künftigen Gesetz versetzen wir unsere Polizei in die
Lage, sich den aktuellen Anforderungen der Inneren Sicherheit zu stellen."
Zugleich würden die Rechte der Bürger in größtmöglichem Umfang gewahrt.

Mit dem neuen Polizeigesetz, das noch im Parlament beraten werden und bis
zum Ende des Jahres in Kraft treten soll, wird die ursprünglich bis Dezember
befristete Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Plätze und Straßen zu
einer dauerhaften Einrichtung in Brandenburg. Die auf vier Standorte -
derzeit Potsdam, Rathenow, Bernau und Erkner - beschränkte Videoüberwachung
soll jedoch räumlich nicht ausgeweitet werden. Nach der Novelle wird aber
eine Daueraufzeichnung möglich; bislang läuft die Aufnahme nur, wenn eine
Straftat beobachtet wird, und diese Aufnahmen müssen erst nach einem Monat
gelöscht werden. Künftig sollen sie bereits nach 48 Stunden vernichtet
werden, soweit sie nicht für die Strafverfolgung benötigt werden.

Laut Innenminister Schönbohm handelt es sich bei der neuen Regelung um einen
Kompromiss mit der SPD. In der Innenministerkonferenz sei die kurze
Speicherungsdauer jedoch höchst umstritten, sagte er.

Mit dem neuen Gesetz sollen auch die technischen Möglichkeiten der Polizei
verbessert werden. Schönbohm nannte als Beispiele, Telefongespräche zu
unterbrechen oder die Verbindungsaufnahme ganz zu verhindern. "Im Extremfall
können Terroranschläge verhindert werden, bei denen Handys als Zünder
eingesetzt werden", sagte er.

Auch die Fahndung nach Vermissten kann erleichtert werden. Bei Geiselnahmen
könne etwa die Kommunikation des Geiselnehmers mit Dritten gestört werden.
Diese Möglichkeiten seien aber auf Fälle beschränkt, in denen Leben,
Gesundheit oder Freiheit einer Person bedroht seien. Außerdem sei eine
richterliche Erlaubnis dazu nötig.

Die Handy-Überwachung (IMSI-Catcher) wird auf Drängen der SPD zunächst auf
zwei Jahre befristet, um erst einmal Erfahrungen zu sammeln. Auch die
Kennzeichen-Fahndung wird zunächst nur auf Probe in das Gesetz aufgenommen;
künftig soll es möglich sein, Kennzeichen von Fahrzeugen automatisch zu
erfassen und mit einem Datenbestand zu vergleichen. Die Daten werden
gegebenenfalls gespeichert. "Dieses Instrument kommt aber nur in dringenden
Gefahrenfällen zum Einsatz", sagte Schönbohm.

Die Regelungen zur Überwachung von Wohnraum würden nur klarer formuliert
werden. Dies habe eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2004
erfordert. Mitte August hatte die SPD den Entwurf zum Polizeigesetz wegen
schwerwiegender Bedenken überraschend gestoppt. Knackpunkt war vor allem das
Abhören und Orten von Handys. Einer der Hauptkritiker des neuen
Polizeigesetzes war Finanzminister Rainer Speer. "Das geht an meine
liberalen Grundsätze", so das damalige Urteil des Potsdamer
SPD-Unterbezirkschefs.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Britta Stark, sagte
gestern, der jetzt vorliegende Entwurf werde inzwischen auch von der
Gewerkschaft der Polizei und der Datenschutzbeauftragten mitgetragen. Die
Linkspartei lehnt den Gesetzesentwurf wegen zu starker Eingriffe in die
Grundrechte ab. Die Bündnisgrünen schätzen die Novelle für
verfassungsrechtlich nicht haltbar ein.

Artikel erschienen am 27.09.2006