[Surveillance-Studies-l] Fw: [BMI] Pressemitteilung: Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bringt Zensusvorbereitungsgesetz 2011 auf den Weg: Verlässliche Grundlage für politische Planungen 

Dr. Helmut Pollähne pollaehn at uni-bremen.de
Wed Mar 28 12:53:22 CEST 2007


auf zur nächsten Volkszählung!

H. Pollähne


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Sent: Wednesday, March 28, 2007 12:48 PM
Subject: [BMI] Pressemitteilung: Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble 
bringt Zensusvorbereitungsgesetz 2011 auf den Weg: Verlässliche Grundlage 
für politische Planungen


Internetredaktion des Bundesministerium des Innern


Pressemitteilung
Publiziert am 28. Mrz 2007

Themen: Innenpolitik, Bevölkerungsentwicklung, Europa / Internationales

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BMI Pressemitteilung: Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bringt 
Zensusvorbereitungsgesetz 2011 auf den Weg: Verlässliche Grundlage für 
politische Planungen
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Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung 
eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und 
Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011) zugestimmt.

In der Bundesrepublik Deutschland soll - in Ausführung der von der 
Europäischen Union vorbereiteten Verordnung über Volks- und 
Wohnungszählungen in den Jahren 2010/2011 - die nächste Volkszählung 
erstmalig als "registergestützter Zensus" durchgeführt werden. Die für die 
Volkszählungen bisher übliche Befragung aller Einwohner wird dabei im 
Wesentlichen ersetzt durch eine Auswertung der Melderegister und anderer 
Verwaltungsregister. Sie wird ergänzt durch eine postalische Befragung der 
Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie durch eine Stichprobenerhebung. Die 
Qualität der Ergebnisse wird dabei durch das neue Verfahren nicht 
beeinträchtigt. Auf diese Weise können die Belastungen für die Befragten und 
die Kosten für die öffentlichen Verwaltungen im Vergleich zu einer 
herkömmlichen Volkszählung deutlich reduziert werden.

Für die rechtzeitige Vorbereitung des registergestützten Zensus muss vorab 
ein Anschriften- und Gebäuderegister aufgebaut werden. Mit dem 
Zensusvorbereitungsgesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür sowie 
für die erforderlichen Datenübermittlungen gelegt.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben der dann vorliegenden Verordnung der 
Europäischen Union über Volks- und Wohnungszählungen wird mit einem weiteren 
Bundesgesetz, dem Zensusanordnungsgesetz, im Jahr 2008 der registergestützte 
Zensus in Deutschland angeordnet und festgelegt, welche Merkmale zu erheben 
sind.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:

"Der Beschluss des Bundeskabinetts ist ein wichtiger Schritt zur 
Vorbereitung der nächsten Volkszählung im Jahr 2011. Sie wird in der Form 
eines registergestützten Zensus durchgeführt werden.

Der registergestützte Zensus ist ein technisch und methodisch 
anspruchsvolles Projekt, das mehr Vorbereitungszeit benötigt, als eine 
traditionelle Volkszählung. Dafür können die erforderlichen Daten zur 
Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation ohne Qualitätseinbußen mit 
deutlich weniger Befragungen der Bürger und wesentlich geringeren Kosten 
gewonnen werden. Die Belange des Datenschutzes werden schon bei der 
Zensusvorbereitung besonders berücksichtigt. Der Zensus 2011 wird eine neue 
verlässliche Grundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche 
Planungen bei Bund, Länder und Gemeinden bilden."

Weitere Informationen unter www.zensus2011.de



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