[Surveillance-Studies-l] Bei Videoüberwachung zählt nicht hundertprozentige Genauigkeit
Eric Toepfer
toepfer at ztg.tu-berlin.de
Fri Mar 30 19:24:27 CEST 2007
interessant ... Hat jemand was Offzielles zu den Ergebnissen des
BKA-Versuchs gehört?
Grüße
Eric
+++
aus:
http://computerzeitung.de/themen/forschung/article.html?thes=&art=/articles/
2007014/31031483_ha_CZ.html
Bundeskriminalamt: Automatische Vorabfilterung der Daten aus Kameras von
öffentlichen Plätzen entlastet Personal
Bei Videoüberwachung zählt nicht hundertprozentige Genauigkeit
26. März 2007
Mainz Aus krümeligen Schwarzweiß-Bildern automatisch Menschen zu erkennen,
bleibt noch eine Utopie. Doch Systeme für Videoüberwachung und
Zugangskontrolle werden zusammenwachsen das Problem der erforderlichen
Rechenkraft für die Echtzeitauswertung von Bewegtaufnahmen ist zu
vernachlässigen.
Am Flughafen in Dubai weisen sie automatisch unerwünschte Besucher ab, am
Hannoveraner Zoo identifizieren sie die Inhaber von Dauerkarten und lassen
sie ein: Gesichtserkennungssysteme sind längst im Alltag angekommen. Doch
man muss klar unterscheiden: Laut Hartmuth von Maltzahn, Vorstand der
Bochumer L-1 Identity Solutions, ist die Videoüberwachung an neuralgischen
Punkten das eine, eine Zugangskontrolle wie in Dubai jedoch etwas völlig
anderes: Videoüberwachung hat dort ihre Stärken, wo es um die nachträgliche
Aufdeckung von Straftaten geht, etwa wie bei den sogenannten Kofferbombern
von Köln. Für die gezielte Identifikation zuvor gespeicherter Gesichter
müsse die Aufnahme aus der Nähe und unter optimalen Bedingungen gemacht
werden.
Die missglückten Terroranschläge auf zwei deutsche Regionalzüge hatten den
Befürwortern der Videoüberwachung neue Argumente geliefert. Datenschützer
und Bürgerrechtler freilich warnen hingegen vor immer mehr Kameras auf
öffentlichen Plätzen. Nun kann die Gruppe der Gegner noch technisch
argumentieren: Sollen die Kameras erkennungsdienstlich arbeiten, dann geht
das derzeit nur mit Szenarien der Zugangskontrolle. Das haben Tests des
Bundeskriminalamts (BKA) in Mainz mit 200 registrierten Freiwilligen
bewiesen. Verglichen wurden drei Gesichtserkennungssysteme von den Firmen
L-1 Identity Solutions und Bosch Sicherheitssysteme, von Cognitec Systems
aus Dresden, und von der Bochumer Vitronic Dr.-Ing. Stein
Bildverarbeitungssysteme. Mit Kameras und Suchalgorithmen versuchten diese
Systeme vier Monate lang , unter den Passanten jene 200 Testkandidaten zu
finden, deren Gesichtsmuster zuvor in der Datenbank gespeichert worden
waren.
Die Rolltreppenkameras hatten etwa 20 Sekunden Zeit, die meistens stehenden
Menschen zu analysieren. Die Testkandidaten tragen einen RFID-Chip mit sich,
dessen ID-Nummer jeweils am oberen Treppenabsatz und am Fuß der Treppe
ausgelesen wird. So konnte festgestellt werden, ob eine Testperson von den
biometrischen Systemen übersehen wurde.
Die Messlatte: Im Biometrietest Border Control am Frankfurter Flughafen
liegt die Erkennungsquote derzeit bei 98 Prozent allerdings unter absolut
optimalen Lichtbedingungen in der Vereinzelungsschleuse. Von hier spannt
sich der Bogen zu den Schwarzweiß-Bildern meist mickriger Auflösung, die
derzeit an Bahnhöfen und andern Verkehrsknoten Menschen unter die Lupe
nehmen. Laut von Maltzahn liegt bei der Gesichtserkennung der
erfolgversprechende Anteil der Algorithmen bei allenfalls 20 Prozent.
Über die Qualität entscheiden demnach die Kameras, die Entfernung zum
aufgenommenen Gesicht und die Beleuchtungsverhältnisse mit einem Anteil von
80 Prozent. Derzeit gilt damit die Formel: Wollte man einigermaßen
zuverlässlich aus einer Menschenmenge, etwa den rund 55 000 Reisenden, die
nach BKA-Angaben werktags den Mainzer Hauptbahnhof nutzen, einzelne gesuchte
Straftäter herausfiltern, so wäre es am zweckdienlichsten, wenn jeder
einzelne quasi dafür vor die Kamera treten würde.
Die Leistungsfähigkeit der Technologie sollte daher nicht nur rein
technisch, sondern in Verbindung mit dem Nutzen bewertet werden,
argumentiert von Maltzahn. Es geht nicht darum, hundertprozentige
Genauigkeit zu erreichen, sondern aus einer Vielzahl von Daten in kürzester
Zeit eine relevante Auswahl zu erhalten. Ganz unabhängig von den konkreten
Testergebnissen ist wegen des erheblichen Aufwands laut Jörg Ziercke,
Präsident des BKA, nicht damit zu rechnen, dass solche Systeme demnächst
flächendeckend zum Einsatz kommen. Doch dass die technologische Entwicklung
weitergeht, weiß auch Deutschland oberster Datenschützer Peter Schaar. Der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit spricht
sich deshalb dafür aus, recht bald Datenschutzrichtlinien zu entwickeln, wie
die Gesellschaft künftig mit dem Thema automatische Gesichtserkennung
umgehen will. Das Thema hat eine hohe Brisanz, da wir es hier mit einer
neuen Technologie zu tun haben, so Schaar. Diese könne man für völlig
unterschiedliche Zwecke einsetzen, sei es im privaten, sei es im staatlichen
Überwachungsbereich.
Und wenn man auch heute noch klar zwischen Videoüberwachung und
Zugangskontrolle unterscheiden muss, so wachsen doch beide Systeme
unaufhaltsam zusammen. Alles, was technisch machbar ist, wird auch
irgendwann gemacht, weiß Alexander Nouak, Projektleiter für
Zugangskontrollsysteme am Darmstädter Fraunhofer-Institut für Grafische
Datenverarbeitung. Als wir damals die ersten Projekte zur elektronischen
Zugangskontrolle durchführten, waren die Ergebnisse sehr bescheiden,
erinnert sich Nouak. Nur: Damals heißt im Kontext der technologischen
Entwicklung anno 2003. Inzwischen sind die Darmstädter Forscher in einem
EU-Projekt involviert, bei dem es darum geht, Gesichter dreidimensional
abzuscannen, um damit die Datenbasis für eine verlässliche Identifikation zu
legen. Schwer vorstellbar, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse nicht auch
irgendwann einmal für die kameratechnisch ebenfalls verbesserte
Videoüberwachung eine Rolle spielen werden. Und auch die Menge der in
Echtzeit zu verarbeitenden Daten stellt zunehmend kein Problem mehr dar:
Laut L-1 Identity Solutions gleicht ein normaler Pentium-4-Rechner 250 000
Bilder pro Sekunde ab und Cluster erhöhen den Durchsatz.
Mit dem Erkennen sei es ja nicht getan, denkt BKA-Chef Ziercke weiter. Wenn
ein System einen gesuchten Terroristen erkennt, muss die Polizei sofort
eingreifen können. Da es keine hundertprozentige Sicherheit gibt, muss ein
Mensch die Bilder sichten und das ist auch am Mainzer Hauptbahnhof so
praktiziert worden. Aber eine automatische Vorabfilterung könnte helfen, die
vorhandenen personellen Ressourcen besser und effektiver zu nutzen.
Ulrich Schmitz /rr
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