[Surveillance-Studies-l] Demo gegen DNA-Entnahme: Mo 13.30h & 129a-Solikonzert: Sa 21h Clash

Jenny schreibt_jenny at gmx.net
Fri Jan 11 19:11:31 CET 2008


Hallo Leute!

Weihnachten ist endlich vorbei und auch die Soli für das 129a-Verfahren
ist wieder aus dem Winterschlaf erwacht.

Sa 21.1 21h im Clash *Solikonzert*:
Damit das Ganze auch Spaß macht, gibt es morgen Abend ein Solikonzert im
Clash.

Mo 14.1 13.30h, Brunnenstr. 175 *Kundgebung*
Am Montag sehen wir uns dann hoffentlich alle zur Kundgebung gegen die
Entnahme von DNA-Proben!!

Liebe Grüße,
J.




--- bitte weiterleiten!! ----


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            *Solikonzert* Sa, 12.1. ab 21h
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Solikonzert mit anschliessender Party für die §129(a)-Angeklagten. Infos
zu §129(a)-Verfahren. Ab 22.30 Uhr Konzert mit "Allee der Kosmonauten"
(Ambient Crust aus Berlin-Hamburg). Danach DJs.

Clash (Mehringhof, Gneisenaustr. 2a)

ab 21.00 Filmschnippsel und und Infos zu §129(a)-Verfahren
ab 22.00 Konzert mit Allee der Kosmonauten





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            *Kundgebung* Mo, 14.1. 13.30
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*DA BLEIBT MIR GLATT DIE SPUCKE WEG...*
*Kundgebung gegen polizeiliche DNA-Probenentnahme*


WANN?
*Montag* , 14.1.2008
13.30 Uhr

WO?
*Brunnen- Ecke Invalidenstraße in Berlin-Mitte*
Tram 12 & M8 oder U8 Rosenthaler Platz & S1/S2 Nordbhf.



Am Montag um 14 Uhr soll Andrej Holm nach einem Beschluss des
Ermittlungsrichters am BGH in Berlin eine DNA-Probe abgeben. Auch alle
anderen Beschuldigten im Verfahren nach §129 StGB (Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung 'militante gruppe') wurden zur Abgabe von
DNA-Proben aufgefordert.


Es ist nicht erkennbar, wozu diese erneuten DNA-Analysen dienen sollen.
Von den meisten Beschuldigten im Verfahren hat das BKA bereits
DNA-Proben. Denn im Verlauf von verdeckten Ermittlungen wurden etwa
Zigarettenreste und Trinkflaschen eingesammelt und analysiert.

Die DNA-Probenentnahme erscheint daher als Schikane und ist Teil eines
Verfahrens nach dem ‚Schnüffelparagraph’ §129a StGB (Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung), das bereits mit anderen Maßnahmen
tief in die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten eingegriffen hat.

Am 31. Juli 2007 wurden die Antimilitaristen Florian, Axel und Oliver
festgenommen, weil sie angeblich versucht haben, vier
Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden.

Am gleichen Tag wurde damals auch Andrej festgenommen und die Wohnungen
und Arbeitsplätze dreier weiterer Personen durchsucht.

Anschließend saß Andrej drei Wochen, und Axel, Oliver und Florian fast
vier Monate im Knast – unter den verschärften Haftbedingungen des §129a
StGB: 23 Stunden am Tag in der Einzelzelle, eine Stunde Hofgang, alle 14
Tage für insgesamt eine halbe Stunde Besuch, Kontakte nur mit
Trennscheibe, Kontrolle auch der Verteidigerpost.

Das Ermittlungsverfahren gegen die vier und drei weitere Beschuldigte
läuft bereits seit September 2006 – und sie wurden seitdem rund um die
Uhr observiert. D.h. es werden – vermutlich bis heute – etwa die
Telefone abgehört, die Hauseingänge mit Kameras überwacht und die
Beschuldigten durch verdeckte ErmittlerInnen observiert.

In den seit über einem Jahr laufenden Ermittlungen wurden gegen die
Mehrzahl der Beschuldigten nicht mehr als die Indizien für einen
Anfangsverdacht zusammengetragen. Die Bundesanwaltschaft ist seit den
Festnahmen im Juli 2007 daher mehrmals vom Bundesgerichtshof darauf
hingewiesen worden, dass sie sich im Rahmen rechtsstaatlicher
Ermittlungstätigkeit bewegen soll. Dennoch gehen die Ermittlungen, in
denen das Leben der Beschuldigten und ihr soziales Umfeld
ausgeschnüffelt werden, weiter.

Das Verfahren ist kein Einzelfall. Wir erleben aktuell, wie sich die
Taktfrequenz solcher Angriffe auf soziale Bewegungen erhöht. Nur ein
weiteres Beispiel sind die §129a-Ermittlungen, die im Vorfeld des
G8-Gipfels gegen die angeblichen „OrganisatorInnen einer militanten
Kampagne gegen den Weltwirtschaftsgipfel“ eingeleitet wurden.
In allen Verfahren werden diese umfassenden polizeilichen Maßnahmen
durch den § 129a StGB ermöglicht. Der §129a StGB wurde 2002 unter der
rot-grünen Bundesregierung geändert. Es muss den Beschuldigten nun eine
„erhebliche“ Einschüchterung der Bevölkerung oder Gefährdung der
Institutionen des Staates nachgewiesen werden. Daher wurde das Verfahren
gegen Axel, Oliver und Florian und die vier weiteren Beschuldigten auf
§129 (kriminelle Vereinigung) 'heruntergestuft'. Dennoch ist und bleibt
§129a ein Ausforschungsparagraph mit dem die Staatsgewalt unliebsame
KritikerInnen einschüchtern und kriminalisieren will. Bisher kam es bei
nur etwa 2 % der Ermittlungen zu einer Anklageerhebung. Selbst die
Bundesanwaltschaft erklärte, nachdem sie im Vorfeld des G8-Gipfels die
Wohnungen und Arbeitsplätze von 21 GlobalisierungskritikerInnen
durchsuchen ließen: „Die heutigen Durchsuchungen sollen Aufschluss
erbringen über Strukturen und personelle Zusammensetzungen dieser
Gruppierungen. Sie dienen nicht der Verhinderung konkreter Anschläge,
dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte.”

Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren gegen Axel, Oliver und
Florian und die anderen vier Beschuldigten eine terroristische
Vereinigung (§ 129a StGB) bereits ausgeschlossen. Er hält „nur“ eine
kriminelle Vereinigung (§129 StGB) für möglich. Auch hat der BGH am
4.1.2008 die Razzien gegen Anti-G-8-Bewegung für rechtswidrig erklärt.
Doch der Schaden bleibt. Die Ermittlungen laufen weiter.

*Wir protestieren gegen die DNA-Entnahme* !
*Einstellung der Verfahren* und *Abschaffung der §§129, 129a und 129b*
jetzt!

Mehr: http://einstellung.so36.net


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Wurde verlängert:
http://einstellung.so36.net/de/was-ist-terror


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Zuletzt noch der übliche Aufruf zum Spenden!!


Soliarbeit und Anwaltskosten sind teuer.
Bitte spendet.
Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V.
Konto-Nr.: 718 9590 600
BLZ: 100 200 00 (Berliner Bank)
Verwendungszweck: Repression 31.7.2007

Mehr: http://einstellung.so36.net/de/spenden



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